Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig begrüßt, nach dem die linksradikale Internetplattform „Linksunten. Indymedia“ verboten bleibt.
"DPolG begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Linksextreme Internetseite bleibt verboten
Die
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig begrüßt, nach dem die linksradikale
Internetplattform „Linksunten. Indymedia“ verboten bleibt. DPolG
Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte:
„Die Internetseite war geprägt von Gewaltaufrufen und verfassungsfeindlichen Inhalten.
Wenn konkret auf dieser Seite zu Gewalttaten gegen den Staat animiert wird, Bekennerschreiben dort veröffentlicht werden oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails gegeben werden, so kann dies nicht mehr durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt sein.“
„Die Internetseite war geprägt von Gewaltaufrufen und verfassungsfeindlichen Inhalten.
Wenn konkret auf dieser Seite zu Gewalttaten gegen den Staat animiert wird, Bekennerschreiben dort veröffentlicht werden oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails gegeben werden, so kann dies nicht mehr durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt sein.“
Gerade
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sehen sich in den letzten Jahren
vermehrten Attacken auch von Linksextremen ausgesetzt, sei es auf
Demonstrationen oder bei Einzelaktionen.
Wendt: „Verabredungen und Aufrufe zu diesen Straftaten laufen auch über einschlägige Internetseiten. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die Gerichte in unserem Land dem einen Riegel vorschieben.
Wenn jetzt Politiker der Linkspartei die Pressefreiheit in Gefahr sehen, dann mangelt es ihnen an einem grundsätzlichen Verständnis für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Gewaltverherrlichung und Aufrufe zu kriminellen Handlungen sind durch sie nicht geschützt.“
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-begruesst-urteil-des-bundesverwaltungsgerichts/
Wendt: „Verabredungen und Aufrufe zu diesen Straftaten laufen auch über einschlägige Internetseiten. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die Gerichte in unserem Land dem einen Riegel vorschieben.
Wenn jetzt Politiker der Linkspartei die Pressefreiheit in Gefahr sehen, dann mangelt es ihnen an einem grundsätzlichen Verständnis für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Gewaltverherrlichung und Aufrufe zu kriminellen Handlungen sind durch sie nicht geschützt.“
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-begruesst-urteil-des-bundesverwaltungsgerichts/
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