Zoll stellt Liquid Ecstasy und Kokain sicher
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Dortmund stellten auf der Autobahn A 2
1,1 Kilogramm Kokain und 1 Liter liquid Ecstasy sicher:
"Drogen als Wodka und Waschmittel getarnt
Zoll stellt Liquid Ecstasy und Kokain sicher
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 29. Januar 2020 einen Pkw mit polnischer Zulassung.
Das Fahrzeug wurde gegen 17:00 Uhr auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover an der Anschlussstelle "Dortmund-Lanstrop" aus dem fließenden Verkehr gezogen.
Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen, hochsteuerbaren Waren oder mehr als 10.000 Euro Bargeld verneinte der 33-jährige Fahrer. Zum Zweck und Ziel der Reise gab er an, in Moers ein Auto bezahlt zu haben. Nun sei er auf dem Rückweg nach Polen.
Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten im Kofferraum mehrere Waschmittelverpackungen, drei Flaschen Weichspüler und eine angebrochene Flasche Wodka, die eine grüne Flüssigkeit enthielt.
Mittels eines Drogenanalysegeräts wurde ein Tropfen der grünen Flüssigkeit positiv auf Gammahydroxybuttersäure (GHB), umgangssprachlich Liquid Ecstasy, getestet.
Die Zöllner öffneten daraufhin die Waschmittelpakete und stellten zwischen dem Waschpulver ein Paket mit einer weißen, pulverigen Substanz fest.
Hier ergab ein durchgeführter Drogentest den Hinweis auf Kokain. Entsprechende Tests an dem Inhalt der Weichspülerflaschen führten zu dem Ergebnis, dass es sich um Barbiturate und Methadon handelt. Methadon ist ein synthetisch hergestelltes Opioid.
Da der Verdacht bestand, dass es sich um Betäubungsmittelgemische handeln könnte, wurden auch diese Flaschen sichergestellt.
"Insgesamt wurden circa ein Liter Liquid Ecstasy, 1.103 Gramm Kokain sowie die drei Flaschen 'Weichspüler' sichergestellt", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Der Reisende wurde wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen.
Zusatzinformation
Methadon ist eine legale Substanz, deren
Verwendung durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt wird. Demnach ist
Methadon sowohl verkehrs- als auch verschreibungsfähig.
Nach den Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird die Verschreibung aber kontrolliert, also beschränkt. Jeglicher nicht genehmigte Handel und Besitz ist strafbar."
Quelle: GZD, https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z78_drogen_als_wodka_und_waschmittel_getarnt.html
Nach den Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird die Verschreibung aber kontrolliert, also beschränkt. Jeglicher nicht genehmigte Handel und Besitz ist strafbar."
Quelle: GZD, https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z78_drogen_als_wodka_und_waschmittel_getarnt.html
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