320.000 Euro hat der Zoll am Flughafen München am Freitag, dem 31. Januar 2020, im Koffer einer 27-jährigen Chinesin sichergestellt:
"Zoll deckt Bargeldschmuggel auf
Bargeld in Kaffee-, Keks- und Chipsverpackungen
320.000 Euro hat der Zoll am Flughafen München am Freitag, dem 31. Januar 2020, im Koffer einer 27-jährigen Chinesin sichergestellt.
Die Zöllner am Flughafen München baten die Kellnerin zu einer Kontrolle. In ihrem mit grüner Plastikschutzfolie umwickelten Koffer machten sie dann einen großen Bargeldfund: Die Reisende hatte 320.000 Euro in jeweils 50-Euro-Scheinen in verschweißten Kaffee-, Keks- und Chipsverpackungen versteckt.
Sie machte keine Angaben zum Verwendungszweck. Das Geld wurde sichergestellt.
Das Zollfahndungsamt München führt nun die weiteren Ermittlungen.
Zusatzinformation
Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder
mehr müssen bei einer Reise in ein Drittland (Land außerhalb der
Europäischen Union) schriftlich beim Zoll angemeldet werden.
Da für verschiedene Straftaten, wie zum Beispiel Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Barmittelbewegungen notwendig sind, dienen diese Anmeldungen zur Aufdeckung oder Verhinderung solcher Straftaten.
Das Nicht-Anmelden ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro belegt werden kann."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z98_bargeldschmuggel_m.html
Da für verschiedene Straftaten, wie zum Beispiel Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Barmittelbewegungen notwendig sind, dienen diese Anmeldungen zur Aufdeckung oder Verhinderung solcher Straftaten.
Das Nicht-Anmelden ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro belegt werden kann."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z98_bargeldschmuggel_m.html
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