Dienstag, 18. Februar 2020

BDZ fordert zusätzliche Beförderungen und Stellenhebungen

BDZ fordert zusätzliche Beförderungen und Stellenhebungen

Anlässlich der Personalratswahlen 2020 erläutert die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft unsere aktuellen gewerkschaftspolitischen Forderungen ausführlich:
"Zusätzliche Beförderungen und Stellenhebungen
Der BDZ setzt sich für zusätzliche Beförderungen durch Planstellenhebungen und kegelgerechte Planstellenaufwüchse ein. Das Beförderungsgeschehen war in der Gesamtbetrachtung der letzten vier Jahre so gut wie nie zuvor. 
Gleichwohl muss sich das positive Beförderungsgeschehen für die Beamten/innen aller Laufbahnen nachhaltig fortentwickeln.
  • Einfacher Dienst:
Für die Bezahlung der verbliebenen Beamten/innen im einfachen Dienst müsste sich die Politik schämen. Das Beförderungsgeschehen ist aufgrund der geringen Anzahl an Laufbahnangehörigen des einfachen Dienstes zum Erliegen gekommen.
Der BDZ fordert daher die prüfungsfreie Überführung der Beamten/innen des einfachen Dienstes in die Besoldungsgruppe A 7.

  • Mittlerer Dienst:
Der Einsatz des BDZ bewirkte die Erhöhung des Eingangsamtes im mitt-leren Zolldienst von der Besoldungsgruppe A 6m zur Besoldungsgruppe A 7 im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2020.
Zudem hat der BDZ die Erhöhung der gesetzlichen Planstellenobergrenze im mittleren Zolldienst von derzeit 42,5 Prozent auf 50 Prozent erfolgreich in Zusammenarbeit mit den politischen Verantwortlichen durchgesetzt. Zu Beginn dieses Jahres ist die Erhöhung der Planstellenobergrenze gesetzlich in Kraft getreten. 
Das BMF und die Generalzolldirektion sind nunmehr aufgefordert, die Planstellen zu Verfügung zu stellen, damit zeitnah den Leistungsträger/innen im Spitzenamt des mittleren Dienstes der Besoldungsgruppe A 9m die mehr als verdiente Zulage zuerkannt werden kann. Somit können schlussendlich auch weitere Beförderungsfreigaben nach Besoldungsgruppe A 9m erteilt werden.
Der BDZ steht weiterhin für eine zukunftsträchtige Dienstpostenbündelung in der Laufbahn des mittleren Dienstes von der Besoldungsgruppe A 7 bis zur Besoldungsgruppe A 9m/A 9m+Z.
  • Gehobener Dienst:
Wir fordern die Besoldungsgruppe A 10 nach dem erfolgreichen Studienabschluss und in der Folge eine Dienstpostenbündelung von der Besoldungsgruppe A 11 bis zur Besoldungsgruppe A 13g.
Der BDZ hat im Zuge der Verhandlungen zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz die gesetzliche Einführung der Besoldungsgruppe A 13+Z erreicht und erwartet die zeitnahe Umsetzung dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme in der Bundesfinanzverwaltung.

Der BDZ steht für eine Ausschöpfung der bestehenden Planstellenobergrenzen in den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes (BesGr A 12 und A 13) durch regelmäßige Planstellenhebungsprogramme. Das setzt die regelmäßige Ausschreibung von Beförderungsdienstposten in der Bundesfinanzverwaltung voraus. Wer die Ausschreibung von Spitzenämtern zurückhält, handelt bewusst gegen die Beförderung von Beamt*innen.
  • Höherer Dienst:
Der Anteil der Beförderungsämter im höheren Dienst ist deutlich zu erhöhen. Behördenleitungen der Ortsebene müssen nach Besoldungsgruppe A 16 honoriert werden.
Der BDZ setzt sich analog für die Schaffung höherwertiger Stellen im Tarifbereich ein."

Quelle: BDZ, Personalratswahlen 2020, URL: https://personalratswahlen.eu/ueber-bdz

 

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