Donnerstag, 20. Februar 2020

GZD: Eingruppierung der Beschäftigten im Arbeitsbereich AKZ

GZD: Eingruppierung der Beschäftigten im Arbeitsbereich AKZ 

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)  teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:

"Eingruppierung der Beschäftigten im Arbeitsbereich AKZ

Der Personalrat beim HZA Lörrach setzte sich gemeinsam mit dem Bezirkspersonalrat bei der GZD dafür, ein, dass die Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ bei diesem HZA von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5 höhergruppiert werden. 
Mit Unterstützung des Hauptpersonalrates und dessen Vorsitzenden, Dieter Dewes (BDZ), konnte nach entsprechenden Gesprächen nun endlich der gordische Knoten zerschlagen werden. Die betroffenen Beschäftigten werden nach Entgeltgruppe 5 höhergruppiert. 
Für die Tarifbeschäftigten des HZA Singen gilt diese Entscheidung nicht. 
Die Leitung des Hauptzollamtes sieht weiterhin keinen Grund, die Beschäftigten im Arbeitsbereich AKZ nach Entgeltgruppe 5 höher zu gruppieren. 
Da aus Sicht der BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden muss, hat der BPR aus eigener Initiative den Vorgang an den Hauptpersonalrat mit der Bitte um Unterstützung weitergeleitet. 
Dieser hat sich der Sache sofort angenommen. 
Der Vorsitzende des HPR, Dieter Dewes (BDZ) hat angekündigt, zeitnah ein Gespräch mit dem Staatssekretär Rolf Bösinger zu führen. 
Wir gehen davon aus, dass wir in Kürze auch eine positive Regelung für die Kolleginnen und Kollegen des HZA Singen haben werden.  
Wir werden berichten."

Quelle: BDZ, BPR-Info 2/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200220_BPR.pdf

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