GZD: AG E-Commerce - Neuerungen in der Postabfertigung beim Zoll
Die
BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)
teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden
ist:
"AG E-Commerce
Die AG E-Commerce wurde bereits im Jahr 2018 bei der GZD gegründet.
Sie beschäftigt sich mit den Herausforderungen, die aufgrund der gesetzlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2021 auf den Zoll zukommen, und erarbeitet hierzu Lösungen. Zum einen wird die Mehrwertsteuerbefreiung für gewerbliche Sendungen bis 22 € entfallen. Zum anderen muss ab dem 1. Januar 2021 zwingend für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden.
Die bisherigen Vereinfachungen für Sendungen unter 22 € entfallen.
Gleichzeitig wird es für Einfuhren bis 150 € Warenwert eine neue Form der Zollanmeldung mit reduziertem Datensatz geben.
Dies bedeutet für den Zoll eine Vielzahl an zusätzlichen elektronischen Anmeldungen. An der IT Umsetzung für die neue Form der Zollanmeldung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Die Abwicklung soll in der Regel automatisiert erfolgen.
Jedoch werden durch Risikoparameter festgelegt, welche Zollanmeldungen und Sendungen manuell zu prüfen sind.
Ob die IT-Umsetzung rechtzeitig bis zum 1. Januar 2021 erfolgt, ist jedoch nicht fraglich. Deshalb wird innerhalb der AG E-Commerce derzeit auch an möglichen Übergangslösungen gearbeitet.
Seitens der Verwaltung wurde dem BDZ-geführten Bezirkspersonalrat zugesichert, dass es hierbei zu keinen erheblichen Mehrbelastungen der Kolleginnen und Kollegen kommen soll.
Neben einer Vielzahl an erforderlichen rechtlichen Anpassungen auf nationaler Ebene erarbeitet die AG auch ein Kommunikationskonzept.
Dabei sollen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen umfassend und rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen informiert werden.
Damit wird der Forderung des BDZ-geführten Bezirkspersonalrat nachgekommen.
Erst danach erfolgen Veröffentlichungen auf www.zoll.de für Firmen und Privatpersonen. Es steht zudem im Fokus, die Zentrale Auskunft sowie die Zollstellen gut auf die zu erwartenden vermehrten Anfrage vorzubereiten.
Die AG E-Commerce prognostiziert derzeit einen Personalmehrbedarf für die anstehenden Herausforderungen.
Sie identifiziert derzeit in welchen konkreten Arbeitsbereichen mehr Personal erforderlich ist und somit in Zukunft Berücksichtigung findet.
Dabei werden nicht nur die Zollämter beleuchtet, sondern beispielsweise auch die Folgeprozesse (Sachgebiete B, Zollzahlstellen, Bundeskasse), aber auch die Zentrale Auskunft und die Risikoanalyse.
Während der AG-Sitzung wurde zudem die Postabfertigung von zu Hause vorgesellt.
Der Beteiligte muss nun nicht mehr persönlich beim Zollamt erscheinen, um seine Sendung abfertigen zu lassen. Unterlagen und Erklärungen können per E-Mail eingereicht werden. Die Postabfertigung von zu Hause ist seit dem 1. Februar 2020 bundesweit ausgerollt. Eine vorherige Pilotierung verlief positiv.
Es steht dennoch jeder Dienststelle frei, wie stark die Postabfertigung von zu Hause beworben wird.
Der BDZ geführte Bezirkspersonalrat wird die AG E-Commerce auch weiterhin konstruktiv begleiten.
Dabei steht für uns im Vordergrund, dass die Kolleginnen und Kollegen bestens auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet werden und ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird."
Quelle: BDZ, BPR-Info 2/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200220_BPR.pdf
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