Donnerstag, 27. Februar 2020

BDZ: Verhandlungen über die Eilzuständigkeit in Thüringen

BDZ: Verhandlungen über die Eilzuständigkeit in Thüringen

"Eilzuständigkeit

Eilzuständigkeit für Zollbeamte*innen in Thüringen ermöglichen!
  

Am 24. Februar 2020 erörterten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel und Mary Lawson (BDZ Ortsverband Erfurt) zusammen mit MdL Madeleine Henfling (Bündnis 90/Die Grünen) die erforderliche Einführung der Eilzuständigkeit für die Vollzugskräfte der Zollverwaltung in Thüringen. 

Der fachliche Austausch mit der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgte im Thüringer Landtag in Erfurt, bei dem die Vertreter des BDZ darstellten, dass die Vollzugskräfte des Zolls im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder auf Situationen antreffen, bei denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln erforderlich ist. Hierfür typische Situationen im Rahmen einer Zollkontrolle sind beispielsweise ein per Haftbefehl gesuchter Beteiligter. Die Eilzuständigkeit ermöglicht einerseits ein besseres Schutzniveau für die Bürger/innen des Freistaats Thüringen und andererseits eine klarere Rechtssicherheit für die betroffenen Zöllner/innen des Hauptzollamtes Erfurt.
Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsordnung eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Diese können über landesgesetzliche Regelungen der Zollverwaltung eine entsprechende Eilzuständigkeit übertragen. 
Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung ist aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht möglich. Demzufolge haben beispielsweise die benachbarten Bundesländer des Freistaats Thüringen (Brandenburg, Hessen, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt) die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte bereits eingeführt. MdL Henfling unterstützt die Forderung des BDZ und signalisierte erste politische Abstimmungsgespräche zur gesetzlichen Umsetzung einer Eilzuständigkeit innerhalb des Thüringer Landtags zu führen. 
Der BDZ wird hierzu ebenfalls an weiteren Gesprächen im Interesse der betroffenen Zöllner/innen mit einzelnen Fraktionen des Thüringer Landtags anknüpfen. MdL Henfling wird auf Einladung der Vertreter des BDZ in absehbarer einen Dienststellenbesuch beim Hauptzollamt Erfurt durchführen.
Bislang haben durch ausschließliche Verhandlungen des BDZ insgesamt elf Bundesländer die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte eingeführt (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). 
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt und entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. Wir werden dazu weiter berichten, denn andere Gewerkschaften führen vergleichbare politische Gespräche zur Unterstützung unserer Kollegen/innen hierbei nicht."

Quelle: BDZ, URL: https://personalratswahlen.eu/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=26&cHash=1cd4c490a9f77794f8f1089917828c3e 

Ergänzung des BDZ OV Bremen:
Bremen hat als weiteres Bundesland die Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit im Koalitionsvertrag 2019 zugesagt. Eine Gesetzgebungsinitative der Rot-Grün-Roten-Landesregierung wird für das Jahr 2020 erwartet und auf Nachfrage bestätigt (erste Gesetzestexte seien in der rechtlichen Abstimmung; die oppositionelle CDU-Fraktion hat im November 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Bremische Bürgerschaft eingebracht). 
In Berlin hat im Februar 2020 die oppositionelle CDU-Fraktion einen Entwurf zur Einführung der Eilzuständigkeit in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht.

Für die Anmerkungen:
Dr. Carsten Weerth, Stv. Vorsitzender
BDZ OV Bremen



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