Zollbeamte stellten am 16. Februar 2020 am Nürnberger Flughafen ein eher ungewöhnliches Reisemitbringsel sicher:
Ein 48-jähriger Reisender auf einer Maschine aus Istanbul hatte eine 250-Gramm-Dose Kaviar im Gepäck. Er hatte wohl nicht damit gerechnet, dass auch Fischeier dem Artenschutz unterliegen könnten:
"Kaviar im Koffer
Sicherstellung durch den Zoll
Zollbeamte stellten am 16. Februar 2020 am Nürnberger Flughafen ein eher ungewöhnliches Reisemitbringsel sicher: Ein 48-jähriger Reisender auf einer Maschine aus Istanbul hatte eine 250-Gramm-Dose Kaviar im Gepäck. Er hatte wohl nicht damit gerechnet, dass auch Fischeier dem Artenschutz unterliegen könnten.
Dies tun sie aber - zumindest in dieser Menge.
Daher wurde die Dose beschlagnahmt und eine Mitteilung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz gefertigt. Von dort erwartet den Mann voraussichtlich ein Bußgeld.
Zusatzinformation
Tiere oder Pflanzen können
artengeschützt sein und dürfen dann gar nicht oder nur mit
entsprechenden Dokumenten gehandelt werden.
Ohne Dokumente darf von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch im Reisegepäck Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern eingeführt werden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z98_kaviar_n.html
Ohne Dokumente darf von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch im Reisegepäck Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern eingeführt werden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z98_kaviar_n.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen