Donnerstag, 6. Februar 2020

BVA: BMI-Rundschreiben vom 21.01.2020 - Vorgriffsregelung Bahnnutzung immer möglich (Reisekostenrecht)

BVA: BMI-Rundschreiben vom 21.01.2020 - Vorgriffsregelung Bahnnutzung immer möglich (Reisekostenrecht)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) gibt im Rahmen der Informationen über die Reisekosten für Bundesbeamte das BMI-Rundschreiben v. 21.1.2020 bekannt, mit welchem das Klimaschutzprogramm 2020 der Bundesregierung umgesetzt wird, URL:
BMI-Rundschreiben vom 21.01.2020 - Vorgriffsregelung Bahnnutzung immer möglich.

Damit wird sichergestellt, dass für Beschäftigte des Bundes (Beamte und Tarifbeschäftigte) Bahnfahren innerhalb Deutschlands immer möglich sind, auch wenn Flugreisen günstiger sind. 

Hier der Abdruck des BMI-Schreibens v. 21.1.2020:








































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