BDZ: Umbenennung der Zollsekretärsanwärter in Zollobersekretärsanwärter
Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG, BGBl. I 2019, 2053) wurde das Eingangsamt A 7 für den mittleren Zolldienst eingeführt.
Als Folgeänderungen werden u.a. alle Anwärter des mittleren Dienstes seit 1.1.2020 bezeichnet als "Zollobersekretärsanwärter" und alle Bestandsbeamten des mitteren Dienstes (mD) die noch im Eingangsamt Zollsekretär sind, befördert zum Zollobersekretär.
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