Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in sechzig Fällen verurteilte das Landgericht Münster Ende Dezember 2019 einen 54-jährigen Gastronomen aus Münster zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung.
"Haftstrafe für Gastronomen aus Münster
Ermittlungen des Zolls wegen Schwarzarbeit
Dem Urteil des Gerichts gingen umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster und der Steuerfahndung Münster voraus.
Für die Zeit von April 2014 bis März 2019 hatte der Angeklagte Personal beschäftigt, ohne dieses ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 800.000 Euro. Weiterhin waren mehrere Arbeitnehmer nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und erhielten von ihrem Arbeitgeber nicht den erforderlichen Mindestlohn.
Bei der Strafbemessung werteten die Richter als strafmildernd, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten umfänglich gestanden und einen erheblichen Teil des Schadens zurückgezahlt hatte."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z74_haftstrafe_fuer_gastronom.html
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