Montag, 24. Februar 2020

GZD: Seediensttauglichkeitsuntersuchung neu geregelt

GZD: Seediensttauglichkeitsuntersuchung neu geregelt 
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)  teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:

"Seediensttauglichkeitsuntersuchung neu geregelt


Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat hatte das Vorgehen bei den Seediensttauglichkeitsuntersuchungen für die Kolleginnen und Kollegen im Wasserzolldienst kritisiert. 
Nach bisheriger Praxis mussten sich die Beschäftigten bei den regelmäßigen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen auch immer einer Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger/innen unterziehen, die ansonsten nur bei Kolleginnen und Kollegen durchgeführt wird, die erstmalig im waffentragenden Bereich eingesetzt werden. 
Aus unserer Sicht und der Sicht der Kolleginnen und Kollegen war diese Untersuchung überflüssig. Im Vorgriff auf die in Arbeit befindliche Dienstvorschrift „Untersuchungen der gesundheitlichen Eignung in der Zollverwaltung“ hat die Generalzolldirektion beim Bezirkspersonalrat die neue Seediensttauglichkeitsuntersuchung beantragt. 
Demnach wird zukünftig eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung, wie sie in der gewerblichen Schifffahrt ebenfalls üblich ist durchgeführt. 
Die Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger/innen entfällt, es sei denn, bei Beschäftigten, für die der erstmalige Einsatz im Wasserzolldienst gleichzeitig auch den ersten Einsatz in einem waffentragenden Bereich darstellt.  
In diesem Fall wird selbstverständlich auch die Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger/innen einmalig durchgeführt."

Quelle: BDZ, BPR-Info 2/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200220_BPR.pdf



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