Dienstag, 11. Februar 2020

Zoll: Eismaschinen nicht angemeldet - Ermittlungsverfahren eingeleitet

Zoll: Eismaschinen nicht angemeldet - Ermittlungsverfahren eingeleitet

Weil ein 38-jähriger Deutscher vier Eismaschinen ohne die erforderlichen Zollpapiere aus der Schweiz nach Deutschland einführte, muss er nun Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000 Euro zahlen und sich wegen Steuerhinterziehung verantworten.

"Eismaschinen nicht angemeldet


Ermittlungsverfahren eingeleitet


Weil ein 38-jähriger Deutscher vier Eismaschinen ohne die erforderlichen Zollpapiere aus der Schweiz nach Deutschland einführte, muss er nun Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000 Euro zahlen und sich wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Am Vormittag des 28. Januar 2020 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Erfurt bei Berg/Bad Steben einen Lkw mit Schweizer Zulassung, der auf der Autobahn 9 in Richtung München unterwegs war.
Auf der Ladefläche des Fahrzeugs konnten die Beamten vier Eismaschinen feststellen. 
Der Fahrer des Lkws gab an, dass er die Eismaschinen zuvor in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt hatte, um auf einer Messe in Leipzig Speiseeis zu verkaufen. 
Eine Zollanmeldung habe er bei Einreise in die Europäische Union nicht abgegeben.
Da es sich bei den Eismaschinen um Schweizer Ware und damit um Nicht-Unionsware handelt, hätte er die Maschinen bereits bei der Einreise zu einem Zollverfahren anmelden müssen.
Aufgrund dieser Pflichtverletzung entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000 Euro. 
Da der Beteiligte die Einfuhrabgaben vor Ort nicht entrichten konnte, stellten die Zöllner eine der Eismaschinen zur Sicherung der Einfuhrabgaben sicher.
Gegen ihn wird nun wegen Verdachts der Steuerhinterziehung weiter ermittelt. 
Die Ermittlungen dauern an."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z95_eismaschinen.html 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen