Samstag, 8. Februar 2020

BDZ: Abschaffung des Eingangsamtes A 2 (Zollwachtmeister) des einfachen Zolldienstes seit 1.1.2020

BDZ: Abschaffung des Eingangsamtes A 2 (Zollwachtmeister) des einfachen Zolldienstes seit 1.1.2020

Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG, BGBl. I 2019, 2053) wurde nicht nur das Eingangsamt A 7 für den mittleren Zolldienst eingeführt, auch im einfachen Zolldienst ist das Eingangsamt A 2 (Zollwachtmeister) abgeschafft worden - das  Eingangsamt des einfachen Zolldienstes ist das Amt A 3 (Zolloberwachtmeister).

Als Folgeänderungen werden u.a. alle Anwärter des mittleren Dienstes seit 1.1.2020 bezeichnet als "Zollobersekretärsanwärter" und alle Bestandsbeamten des mitteren Dienstes (mD), die noch im Eingangsamt des Zollsekretärs sind, befördert zum Zollobersekretär, bzw. alle Zollwachtmeister zum Zolloberwachtmeister.

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