Mittwoch, 26. Februar 2020

Zoll: Viereinhalb Jahre Haft wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (FKS)

Zoll: Viereinhalb Jahre Haft wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (FKS)

Das Landgericht München I hat am Mittwoch, dem 19. Februar 2020, einen unter anderem auf dem Oktoberfest und dem Nockherberg tätigen Reinigungsunternehmer und Personaldienstleister zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Grund sind die Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern in Höhe von 3,5 Millionen Euro, außerdem Insolvenzverschleppung und Bankrott. 
Der Angeklagte wurde bei einer Durchsuchung auf dem Oktoberfest 2018 durch das Hauptzollamt München und die Steuerfahndung München im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I festgenommen.

"Viereinhalb Jahre Haft wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Reinigungsunternehmer bei Durchsuchungen auf dem Oktoberfest festgenommen

Das Landgericht München I hat am Mittwoch, dem 19. Februar 2020, einen unter anderem auf dem Oktoberfest und dem Nockherberg tätigen Reinigungsunternehmer und Personaldienstleister zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Grund sind die Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern in Höhe von 3,5 Millionen Euro, außerdem Insolvenzverschleppung und Bankrott. Der Angeklagte wurde bei einer Durchsuchung auf dem Oktoberfest 2018 durch das Hauptzollamt München und die Steuerfahndung München im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I festgenommen. 
Er ist seither in Haft.
Vorangegangen waren intensive Ermittlungen. Der Angeklagte beschäftigte in mehreren Jahren insgesamt knapp 300 Personen, für die er jedoch keine oder kaum Abgaben zahlte und somit schwarz anstellte: im Wiesn-Festzelt "Winzerer Fähndl" 70 bis 80 Personen für Zelt- und WC-Reinigung sowie für die Küche, am Münchner Flughafen 20 bis 30 Personen als Küchenpersonal, zudem in namhaften Münchner Gastronomiebetrieben für die Reinigung und die Küche.
Erfolglos versuchte er all dies zu verschleiern, indem er wiederholt neue Firmen gründete, sie später in die Insolvenz trieb und Strohmänner als Scheingeschäftsführer einsetzte, obwohl er diese tatsächlich selbst leitete.
Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z69_schwarzarbeit_m.html 

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