BMF: Gewährung von Stellenzulagen bei lang andauernder Erkrankung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:
"Gewährung von Stellenzulagen bei lang andauernder Erkrankung
Dem BDZ-geführten HPR ist es auf Betreiben des Berichterstatters für das Zulagenwesen, Hans Eich, gelungen, dass das BMF im vergangenen Jahr die Gewährung von Stellenzulagen für den Zoll bei lang andauernder Erkrankung neu geregelt hat.
Mit BMF-Erlass vom 19. September 2019 sind bei Erkrankungen über die Dauer von sechs Monaten hinaus die Stellenzulagen (z.B. Polizeizulage) nicht mehr einzustellen (wir berichteten HPR kompakt September 2019).
Die neue Erlassregelung wurde nicht von jeder personalführenden Stelle korrekt angewandt und so ist aktuell dem zuständigen Service-Center eine Einstellung der Polizeizulage berichtet worden.
Daher bittet der HPR, dass die Personalräte bei den örtlichen Dienststellen ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Anwendung der oben genannten Erlassregelung durch die personalführenden Stellen richten.
Das BMF hat seinerseits in der Dienstbesprechung Besoldung vom 22./23. Januar 2020 die Service-Center für dieses Thema sensibilisiert."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 2/2020, S. 1-2,
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200218_HPR_kompakt_Februar_2020.pdf
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