Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in den Ländern: Musterpolizeigesetz nicht vor 2020
Eine Möglichkeit der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in allen Landespolizei- und Sicherheitsgesetzen wird im angekündigten Musterpolizeigesetz der Innenministerkonferenz (IMK) gesehen, das einen einheitlichen Sicherheitsstandard in Deutschland gewährleisten soll.
Eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag hat nun Klarheit darüber ergeben, dass dieses Musterpolizeigesetz nicht 2018 oder 2019, sondern frühestens 2020 in die IMK eingebracht werden wird:
Quelle: https://digitalcourage.de/musterpolizeigesetz
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