Freitag, 3. Mai 2019

Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in den Ländern: Musterpolizeigesetz nicht vor 2020

Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in den Ländern: Musterpolizeigesetz nicht vor 2020

Eine Möglichkeit der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in allen Landespolizei- und Sicherheitsgesetzen wird im angekündigten Musterpolizeigesetz der Innenministerkonferenz (IMK) gesehen, das einen einheitlichen Sicherheitsstandard in Deutschland gewährleisten soll.
Eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag hat nun Klarheit darüber ergeben, dass dieses Musterpolizeigesetz nicht 2018 oder 2019, sondern frühestens 2020 in die IMK eingebracht werden wird:


"Ein Entwurf des Musterpolizeigesetzes wird nicht vor 2020 in die IMK eingebracht werden. Das äußerte Staatssekretär Hans-Georg Engelke auf die Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904075.pdf"
Quelle: https://digitalcourage.de/musterpolizeigesetz

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