Montag, 20. Mai 2019

BDZ kritisiert unzureichenden Personaleinsatz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

BDZ kritisiert unzureichenden Personaleinsatz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Der stv. BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel kritiserte als Experte in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags den unzureichenden Personaleinsatz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS):


Thomas Liebel, Stv. BDZ-Bundesvorsitzender
"16.05.2019 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

BDZ kritisiert unzureichenden Personaleinsatz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit




Am 6. Mai 2019 hatten Bundestagsabgeordnete im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in Berlin verschiedene Sachverständige von Verbänden und Verwaltung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch angehört. Für den BDZ war der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung vertreten. Die Generalzolldirektion wurde durch Präsidentin Colette Hercher vertreten.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen vorranging die Befugnisse und Kompetenzen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls verbessert werden. Insbesondere soll der Prüfauftrag der FKS nicht nur auf Fälle beschränkt bleiben, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch Dienst- und Werkleistungen umfassen, die sich anbahnen oder vorgetäuscht werden. Daneben soll die FKS die unberechtigte Inanspruchnahme von Kindergeld und Sozialleistungsbetrug bekämpfen.

Der BDZ begrüßt die Stärkung der Befugnisse und zusätzlichen Kompetenzen der FKS. 

Auch der damit verbundene Stellenzuwachs von 3.500 zusätzlichen Stellen für die FKS ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, machte jedoch in der Anhörung deutlich, dass der BDZ angesichts der massiven Aufgabenstärkung und –ausweitung für die FKS sowie anderer Organisationseinheiten des Zolls (u. a. Zollfahndungsdienst, Aus- und Fortbildungsbereich) einen Personalmehraufwand von 6.500 zusätzlichen Stellen für erforderlich hält. Insgesamt bestehe auch eine hohe Personalfluktuation bei der FKS, da die Planstellenausstattung beim Zoll - und insbesondere bei der FKS - nicht mehr der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung entspricht, betonte Liebel gegenüber den verantwortlichen Politikern.
Der Gesetzesinitiative der Bundesregierung ging im vergangenen Jahr eine politische Diskussionsrunde des BDZ im Rahmen eines Runden Tisch zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch die FKS voraus, an der sich neben den Bundestagsabgeordneten der Bundestagsfraktionen auch Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger (Bundesministerium der Finanzen) beteiligte. 
Beim Runden Tisch forderte der BDZ die verantwortlichen Politiker auf, die FKS rechtlich in die Lage zu versetzen, sich u a. bei Verstößen gegen Arbeitsrecht und Mindestlohn, öffentliches Anbieten von Schwarzarbeit, den organisierten Formen der Schwarzarbeit sowie des Sozialleistungsmissbrauch stärker engagieren zu können. 

Beispielhaft konnten nunmehr folgende Befugnisse und Kompetenzen der FKS im Rahmen des Gesetzesentwurfs gestärkt werden:
  • Anders als heute, kann die FKS künftig frühzeitiger gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorgehen und bereist bei bloßem Verdacht auf Arbeitsausbeutung oder Zwangsarbeit ermitteln.
  • Der Branchenkatalog nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird um das Sicherheitsgewerbe erweitert und damit die Arbeitszeiten genauer dokumentiert.
  • Der Zoll erhält bestimmte Befugnisse im Strafverfahren – eine sogenannte kleine Staatsanwaltschaft – zur Entlastung der Staatsanwaltschaften.
  • Im Zusammenhang mit Tagelöhnerbörsen oder Arbeiterstrichen, bei den Menschen ihre Arbeitskraft auf offener Straße anbieten und in der Regel weit unter dem Mindestlohn, soll die FKS künftig direkt vor Ort, schon bei Anbahnung von illegaler Beschäftigung einschreiten. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass die betreffenden Personen erst dann befragt oder geprüft werden können, wenn diese bei der tatsächlichen Arbeit angetroffen werden – eine sehr frustrierende Situation für die Beamtinnen und Beamten der FKS.
  • Die FKS soll zur Stärkung des Grundsatzes „Qualität vor Quantität“ und damit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mehr Befugnisse bei der Überwachung von Verdächtigen (z. B. Überwachung der Telekommunikation) erhalten.
  • Hinsichtlich des Sozialleistungsmissbrauchs wird der politische Auftrag der FKS u. a. auf die Prüfung von Scheinarbeitsverhältnissen – also fiktive Arbeitsverhältnisse, um widerrechtlich Sozialleistungen zu erhalten – erweitert.
Ein weitreichendes Aufgabenpaket, das die Kompetenz der betroffenen Beschäftigten weiter fordern wird und daher die derzeitige Planstellenausstattung der FKS in Frage stellen muss. Denn die derzeitige Dienstpostenbewertung der FKS bildet die fachliche Aufgabenbreite nicht ab. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ und jüngst auch der Bundesrechnungshof fordern aufgrund der Aufgabenentwicklung der FKS eine Beschäftigten- bzw. Planstellenstruktur im Verhältnis zwei Drittel gehobener Dienst und ein Drittel mittlerer Dienst. Die tatsächliche Planstellenausstattung spiegelt sich im umgekehrten Verhältnis dar und bedarf daher dringender Reformen, da vergleichbare Ermittlungsbehörden nahezu ausschließlich Beamte/innen des gehobenen Dienstes als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft einsetzen. 
Ein weiterer, überfälliger Schritt betrifft die Zahlung der Polizeizulage für sämtliche Angehörige der FKS und damit ohne bürokratische Ausnahmefälle.

Letztendlich geht es auch darum die erfreulichen Stellenzuwächse der FKS mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Die derzeitige, hohe Personalfluktuation innerhalb der FKS wird diesem Vorhaben jedoch nicht gerecht. Daher braucht es dauerhaft verbesserter Anreize für eine nachhaltige Personalgewinnung und –bindung. Der BDZ wird sich hierzu im politischen Raum weiter einbringen. Die überdrüssige Diskussion zu einer kernstrukturellen Neuausrichtung der FKS, wurde im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses nicht thematisiert. Bundesfinanzminister Scholz erteilte zuletzt auf dem Gewerkschaftstag des BDZ einer strukturellen Neuausrichtung der FKS eine klare Absage.
Ein Kurzbericht des Deutschen Bundestags zur Anhörung im Finanzausschuss ist hier einsehbar: www.bundestag.de/finanzen"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-kritisiert-unzureichenden-personaleinsatz-bei-der-finanzkontrolle-schwarzarbeit-1.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen