Ermittlungserfolg der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim: die Täter wurden vom Landgericht München I verurteilt zu vier Jahren, acht Monaten sowie zu einem Jahr und zehn Monaten Haft:
"Das Geld war in der Sauna versteckt
Ermittlungserfolg der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim
Vier Jahre, acht Monate sowie ein Jahr und zehn Monate Haft, so lautet das Urteil des Landgerichts München I
gegen zwei Geschäftsführer eines Security-Unternehmens, die im
oberbayerischen Raum über Jahre hinweg Schwarzarbeiter in großem Stil
eingesetzt und einen Millionenschaden an Sozialversicherungsbeiträgen
und Lohnsteuern verursacht haben. Um die Schwarzlöhne buchhalterisch zu verschleiern, besorgte man sich gegen Provisionen Scheinrechnungen nicht existenter Subunternehmer von einem in Berlin wohnhaften Mittäter. Dieser wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Um über die eigene Unternehmereigenschaft nach außen hinwegzutäuschen, setzten sie Strohleute als Geschäftsführer ein, die zu Freiheitsstrafen auf Bewährung zwischen acht Monaten beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neben der Vollziehung der beiden Haftbefehle gegen die beiden Haupttäter konnten die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim auch diverse vermögenssichernde Maßnahmen durchführen.
Besonders erfolgreich war dabei der Einsatz eines durch die Polizei eigens per Hubschrauber eingeflogenen Bargeldspürhunds, der bei der Durchsuchung des Wohnhauses des Täters in dessen Sauna verstecktes Bargeld in Höhe von 200.000 Euro erschnüffelte."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z01_millionenschaden_ro.html
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