Dienstag, 14. Mai 2019

Zoll deckt dreisten Leistungsbetrug auf - zwei Jahre Haft ohne Bewährung


Zoll deckt dreisten Leistungsbetrug auf - zwei Jahre Haft ohne Bewährung

Das Amtsgericht Gernsbach hat auf Grund der Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe einen Arbeitslosengeldempfänger, der nebenher 3.000 bis 4.000 Euro auf Messen verdient hat, zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt:

"Zoll deckt dreisten Leistungsbetrug auf



Zwei Jahre Haft für Arbeitslosengeldempfänger

Zwei Jahre Haft ohne Bewährung, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Gernsbach für einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Rastatt aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe.
 
Der 58-Jährige hatte von August 2014 bis Mai 2018 Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen und gleichzeitig nebenher als Vertreter auf Messen mit einem monatlichen Verdienst zwischen 3.000 und 4.000 Euro gearbeitet. Demnach hatte er über einen Zeitraum von über dreieinhalb Jahren vom Jobcenter Rastatt Leistungen bezogen, die ihm nicht zustanden. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von 54.000 Euro.
 
Die selbstständige Tätigkeit hatte der Angeklagte beim Jobcenter zwar angezeigt, jedoch nicht den tatsächlichen Umfang seiner Einnahmen. Diese hätten auf den halbjährlich fälligen Fortzahlungsanträgen vom Bezieher angegeben werden müssen. 
Im weiteren Verlauf seines Leistungsbezugs teilte er sogar mit, dass er durch seine Selbstständigkeit keine Einnahmen mehr erziele.

Aufgeflogen war der Betrug bei einer sogenannten verdachtslosen Außenkontrolle der Südwest Messe in Villingen-Schwenningen und den im Nachgang erfolgten Ermittlungen.

"Der Verurteilte muss das zu viel erhaltene Arbeitslosengeld II an das Jobcenter zurückzahlen", so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. 
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt."

Quelle: GZD, URL:  https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z26_leistungsbetrug_ka.html

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