Donnerstag, 9. Mai 2019

GZD: GPR im Dialog – FIU, Beschäftigtenbefragung

GZD: GPR im Dialog – FIU, Beschäftigtenbefragung



Die Generalzolldirektion (GZD) erläuterte gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgende Inhalte:

"GPR im Dialog – FIU, Beschäftigtenbefragung

Die frühere Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt (BKA) ist in den Zuständigkeitsbereich der Generalzolldirektion unter dem Namen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) - FIU - verlagert und fachlich neu ausgerichtet worden.Die Neuausrichtung der FIU basiert auf dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Das Gesetz ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Der FIU wurde in der Vergangenheit großes mediales Interesse zuteil. 
Hauptursächlich hierfür waren Rückstände bei der Abarbeitung der Geldwäscheverdachtsmeldungen – die durch polizeiliche Interessenvertretungen polemisch und ohne Sachverständnis kritisiert wurden jedoch u. a. auf eine unzureichende Personalausstattung und einer unausgereiften IT-Lösung zurückzuführen waren. Der BDZ hat sich hierbei frühzeitig als einzige Interessenvertretung für die Zöllnerinnen und Zöllner im politischen Raum für eine angemessene Personalausstattung eingesetzt und – anders als seine gewerkschaftlichen Mitbewerber – nicht gegen sondern sich vor die betroffenen Beschäftigten gestellt und auf eine Verbesserung der Situation hingearbeitet – wir berichteten zu diversen Teilnahmen von BDZ Vertretern bei Fachgesprächen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, Dienststellenbesuchen bei der FIU sowie einer parlamentarischen Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen. Seine 40. Sitzung nahm der BDZ-geführte Gesamtpersonalrat (GPR) zum Anlass, sich über die jüngsten Planungen hinsichtlich der Fortschreibung der Aufbauorganisation der FIU als Abteilung DVIII.D des Zollkriminalamtes der Generalzolldirektion informieren zu lassen. 
Der Vorsitzende des GPR, Thomas Liebel, konnte in diesem Zusammenhang den Leiter der FIU, Herrn Abteilungsdirektor Christof Schulte sowie Oberregierungsrätin Dr. Thora Funken (Risikomanagement FIU) begrüßen.

AD Schulte hob eingangs die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalvertretung hervor, was die Belange der FIU betreffe. 
Er verwies auf parlamentarisch Beschlüsse des Deutschen Bundestags, infolge derer für die FIU künftig Planstellen in einer Größenordnung von ca. 475 AK (75 AK in den Serviceeinheiten) vorgesehen seien. Demzufolge schlägt die Generalzolldirektion gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen vor, die FIU zukünftig in 6 Referate (DVIII.D.1 bis DVIII.D.6) zu gliedern:  
DVIII.D.1: Risikomanagement, Koordinierung und Steuerung 
DVIII.D.2: Grundsatz, Internationale Zusammenarbeit, Technik
DVIII.D.3: Nationale Zusammenarbeit und Koordinierung  
DVIII.D.4: Strategische Analyse
DVIII.D.5 und DVIII.D.6: Operative Einzelfallanalyse 

Der Bereich der operativen Einzelfallanalyse wird sich hierbei mit 218 AK in den Referaten DVIII.D.5 (125 AK) sowie DVIII.D.6 (93 AK) wiederfinden. 
Schulte erinnerte, dass man bei Einrichtung der FIU zunächst mit einer vorgesehenen Mindestpersonalausstattung von 165 AK insgesamt (inklusive Serviceeinheiten) gestartet sei. Aktuell würden durchschnittlich 350 bis 400 Geldwäscheverdachtsmeldungen pro Werktag bei der FIU eingehen, so Schulte. 
Liebel gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 2003 die Verdachtsmeldungen um mehr als das 3,5-fache gestiegen seien und regte an, den Personaleinsatz im Bereich der operativen Einzelfallanalyse einer kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen. 2017 wurden insgesamt 59.845 Verdachtsmeldungen (2016: 45.597) nach dem Geldwäschegesetz abgegeben.  
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der im Jahr 1989 gegründeten Financial Action Task Force (FATF). Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. ORRin Dr. Funken führte aus, dass die FATF in seinen Mitgliedsstaaten in einem 10-jährigen Turnus die Umsetzung der im Rahmen der FATF festgelegten Standards überprüfe. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe FATF eingerichtet, da eine solche Prüfung Deutschland im nächsten Jahr erneut erreichen werde und entsprechende Vorleistung erbracht werden müsse. Der GPR begrüßt insgesamt den Ansatz zur Fortschreibung der Aufbauorganisation der FIU und sicherte im Rahmen der gemeinschaftlichen Besprechung eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Belange der FIU zu."

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 4/2019, S. 1, URL:   https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190425_GPR.pdf




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