Sonntag, 12. Mai 2019

Zoll: Straftat wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in Höhe von rund einer halben Million Euro

Zoll: Straftat wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in Höhe von rund einer halben Million Euro

Die FKS Rosenheim hatte folgenden Erfolg:

"Haftbefehl vollstreckt

Straftat wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Höhe von rund einer halben Mio. Euro

Bei einer Routinekontrolle des Zolls auf der Autobahn 9 Richtung Nürnberg hielten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege München des Hauptzollamts Rosenheim einen Pkw mit slowenischen Kennzeichen auf. Bei der Überprüfung der Personendaten des Fahrers staunten die Zöllner nicht schlecht, da der 59-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war.
"Das Außergewöhnliche an dem Fall war nicht der ausgeschriebene Haftbefehl. 
Solche Fälle haben wir sehr häufig und übergeben diese dann den Polizeien. 
Aber eine Festnahme aufgrund eines verfolgten Straftatbestands, den die eigenen Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt haben, das kommt nicht so häufig vor und zeigt wie die Arbeit der verschiedenen Zollabteilungen doch gut ineinandergreift", führte der Leiter der Kontrolleinheit München Dominik Kohler aus.
Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück war es nämlich gewesen, die dem aufgegriffenen Slowenen bereits 2014 die Straftat des "Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt" in Höhe von rund einer halben Million Euro nachweisen und so den nun vollstreckten Haftbefehl erwirken konnte.
Noch kurioser war jedoch, dass der Haftbefehl in drei Wochen verjährt und dadurch aufgehoben worden wäre. Danach hätte der gesuchte Mann vermutlich mit keinen Konsequenzen mehr zu rechnen gehabt.
So war aber der Haftbefehl sofort auszuführen, der Beschuldigte musste seine Reise beenden und umgehend in Untersuchungshaft."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z29_haftbefehl_vollstreckt.html

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