Die FKS Rosenheim hatte folgenden Erfolg:
"Haftbefehl vollstreckt
Straftat wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Höhe von rund einer halben Mio. Euro
"Das Außergewöhnliche an dem Fall war nicht der ausgeschriebene Haftbefehl.
Solche Fälle haben wir sehr häufig und übergeben diese dann den Polizeien.
Aber eine Festnahme aufgrund eines verfolgten Straftatbestands, den die eigenen Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt haben, das kommt nicht so häufig vor und zeigt wie die Arbeit der verschiedenen Zollabteilungen doch gut ineinandergreift", führte der Leiter der Kontrolleinheit München Dominik Kohler aus.
Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück war es nämlich gewesen, die dem aufgegriffenen Slowenen bereits 2014 die Straftat des "Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt" in Höhe von rund einer halben Million Euro nachweisen und so den nun vollstreckten Haftbefehl erwirken konnte.
Noch kurioser war jedoch, dass der Haftbefehl in drei Wochen verjährt und dadurch aufgehoben worden wäre. Danach hätte der gesuchte Mann vermutlich mit keinen Konsequenzen mehr zu rechnen gehabt.
So war aber der Haftbefehl sofort auszuführen, der Beschuldigte musste seine Reise beenden und umgehend in Untersuchungshaft."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z29_haftbefehl_vollstreckt.html
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