Montag, 20. Mai 2019

Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein (Erfolg und Nachricht des BDZ BV Hannover)

Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein (Erfolg und Nachricht des BDZ BV Hannover)


"BDZ BV Hannover Erfolg in Niedersachsen

Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein!



Die niedersächsische Regierungskoalition (SPD/CDU) führt nach der zweiten Lesung mit dem Landtagsbeschluss vom 14.5.2019 mit der Änderung des § 103 NOSG die sogenannte Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im niedersächsischen Gefahrenabwehrrecht ein. 

 
Die Eilzuständigkeit gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung im niedersächsischen Amtsblatt (Nds. GVBl.). Niedersachsen folgt damit nach einer mehrjährigen durch den BDZ BV Hannover geführten Debatte dem Bundestrend der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugs-beamte im Polizeirecht oder Sicherheits- und Gefahrenabwehrrecht der Länder. Die Einführung wurde in erster Lesung dem niedersächsischen Innenausschuss übersandt. Der niedersächsische Innenausschuss, der BV Hannover wurde dort zur Anhörung geladen (wir berichteten), hat dem Landesparlament diese Einführung am 8.5.2019 empfohlen (NS-Drs. 18/3679). Das NSOG wird dabei umbenannt in "Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz" (NPOG).
 
Der genaue Wortlaut der neu eingefügten Passage des § 103 NSOG lautet: "In § 103 Abs. 3 Satz 1 werden nach den Worten „des Bundes“ die Worte „sowie für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes gemäß § 10 a Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125; 1993 I S. 2493), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822),“ eingefügt."

Einen herzlichen Dank von mir an das Verhandlungsteam für dessen großartige Unterstützung: 
Dr. Thomas Möller, Axel Harries, Holger Schoneveld, Jörg Meier und Dr. Carsten Weerth. 
Ich bedanke mich auch für die Unterstützung beim Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) und bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). 
Auf der parlamentarischen Ebene bedanke ich mich für die vielen inhaltsreichen und konstruktiven Gespräche mit den Abgeordneten der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, genauso wie  mit der außerparlamentarischen Partei Die Linke.
Nach unserer erfolgreichen Initiative für die Einführung der Eilzuständigkeit in Sachsen-Anhalt zum 1.1.2019 ist mit Niedersachsen das zweite Bundesland in unserem Vertretungsbereich unserem Anliegen gefolgt. 
Federführend durch Dr. Carsten Weerth verhandelt der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BV Hannover darüber hinaus in Bremen über die Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG. 
Hier müssen wir die Wahl zur Bürgerschaft abwarten, bisher haben sich in unseren Gesprächen alle Fraktionen sehr positiv zu unserem Anliegen geäußert."

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/niedersachsen-fuehrt-als-10-bundesland-die-eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugsbeamte-ein.html

Fotostrecke:



Feiern die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im NSOG (v.l.n.r.):
Alexander Zimbehl, DPolG-Vorsitzender, MdL Jan-Christoph Oetjen, FDP, Olaf Wietschorke, BDZ BV Hannover-Vorsitzender

 
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