Sonntag, 19. Mai 2019

Bundesweite Schwerpunktprüfung FKS: Zoll in Karlsruhe kontrolliert Baugewerbe

Bundesweite Schwerpunktprüfung FKS: Zoll in Karlsruhe kontrolliert Baugewerbe

Das Hauptzollamt Karlsruhe nahm an der bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Baugewerbe teil:



"Bundesweite Schwerpunktprüfung:
Zoll in Karlsruhe kontrolliert Baugewerbe

Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Fokus
Zöllner bei Baustellenkontrolle
Am 9. Mai 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Karlsruhe in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mehrere Großbaustellen.
Bereits in den frühen Morgenstunden waren über 110 Karlsruher Zöllner der Dienstorte Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen im Einsatz und haben eine Vielzahl sowohl in- als auch ausländischer Arbeitnehmer zu ihren Lohn- und Arbeitsbedingungen befragt. Der Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe umfasst den Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten, den Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten bis zum Kreis Freudenstadt im Süden.
Ziel der Schwerpunktprüfung war es, gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen in der Baugewerbebranche aufzudecken. Deshalb wurde insbesondere die Einhaltung des branchenspezifischen Mindestlohns, der im Bauhauptgewerbe zwischen 12,20 und 15,20 Euro liegt, überprüft. Weiterhin wurden die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern kontrolliert.
"Bei der gestrigen Prüfung ergaben sich zahlreiche Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit und Mindestlohnunterschreitungen sowie Hinweise auf den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen", so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Die bisherigen Erkenntnisse führten unmittelbar zur Einleitung von mehreren Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 
Gegenstand der Strafverfahren sind vor allem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Verstöße gegen das Ausländerrecht. 
Die eingeleiteten Bußgeldverfahren betreffen hauptsächlich sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen und das Nichtmitführen von Ausweispapieren.
Die Prüfungen und Ermittlungen durch die FKS dauern an."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z19_baustellenkontrolle.html 

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