Dienstag, 14. Mai 2019

Hans-Böckler-Studie Nr. 338: Überlast anzeigen (zu Überlastungsanzeigen)

Hans-Böckler-Studie Nr. 338: Überlast anzeigen (zu Überlastungsanzeigen)

Die Hans-Böckler-Stiftung hat mit der Studie Nr. 338 "Überlast anzeigen" zum Thema des krankmachenden Personalmangels und der Thematik der Überlastungsanzeigen auf 68 Seiten Stellung bezogen. 
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Betriebsvereinbarungen gelegt.

Hier teilen wir die Zusammenfassung und das Vorwort sowie den Link auf die Gesamt-Studie:

"ZUSAMMENFASSUNG
Ist absehbar, dass Arbeitsaufgaben aus eigener Kraft nicht mehr so wahrgenommen werden können, dass Schäden oder Fehler nicht mehr ausgeschlossen sind, wird eine Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige gestellt: ein meist schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber bzw. die Führungskraft auf einen Mangel. Beschäftigte sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten mitzuteilen, wenn die Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit gefährdet ist. 
Sie informieren damit über potenzielle Gefährdungen von Kunden, Patienten des Unternehmens oder von Beschäftigten selbst. Ursachen können Überlastungen durch personelle Unterbesetzung, organisatorische Mängel oder unzureichende Arbeitsbedingungen sein. 
Die vorliegenden Vereinbarungen zeigen: Nur wenige Regelungen haben ausschließlich die Überlastungsanzeige zum Thema; oft wird sie im Rahmen übergeordneter Themen wie z. B. der Arbeitszeit mitgeregelt. Aber auch die Regelung kennzahlengesteuerter Arbeitsorganisation ist gelegentlich mit dem Thema Überlast verknüpft. Nicht immer ist die Interessenvertretung von Anfang an und verbindlich an der Auswertung und betrieblichen Bearbeitung der Überlastungsanzeigen beteiligt. Für Beschäftigte gibt es häufig keine verlässlichen Verfahren, die sie über den Umgang mit dem aufgezeigten Mangel oder mit der Gefährdung auf dem Laufenden halten. 
Zudem ist oft nicht eindeutig geregelt: 
Wer entscheidet, ob überhaupt eine Überlastung vorliegt oder nicht? Die Auswertung zeigt auch: 
Es gibt viele gute Gründe für Interessenvertretungen, sich des Themas anzunehmen. 
Das Instrument der Gefährdungs- oder Überlastungsanzeige kann den betrieblichen Dialog zu Belastungen in Gang setzen, möglichst bevor die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt wird. Es kann aufzeigen, wo die Arbeitsorganisation überdacht werden muss und wo zu wenig Beschäftigte eingesetzt sind. Von allen Seiten ernst genommen und konsequent umgesetzt ist die Anzeige von Überlast ein wichtiger Baustein im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

VORWORT 

In vielen Unternehmen und Verwaltungen sind die Personaldecken inzwi-schen ziemlich ausgedünnt. Die Arbeitsbelastung ist in der Regel hoch, mehr Effizienz, mehr Produktivität, mehr Output sind Anforderungen, die in der täglichen Arbeit zur Norm gehören. 
Wenn Arbeit nicht mehr zu schaffen ist, weil es einfach zu viel ist, dann entsteht nicht selten eine Überlastungssituation für die betroffenen Menschen. 

Qualität leidet, Fehler häufen sich, Menschen leiden. 
Was kann man dagegen tun? 
Wie kann man gegensteuern und für Entlastung sorgen? 
Mehr Personal einstellen, wäre eine nahe liegende Antwort. 
Doch dies wird nur in den seltensten Fällen die Lösung sein, auf die man sich wird einigen können.  

Ein fast vergessenes Instrument ist die Überlastanzeige. 
Vor allem in Gesundheitsberufen ist sie ein Mittel, um einerseits zu hohe Belastungen zu signalisieren: 
Die Arbeit am Menschen kann zu Gefährdungen führen, wenn durch Überlast die Fehlerhäufigkeit wächst. Überlastanzeigen sind dafür da, auf eine Gefahrensituation aufmerksam zu machen. 
Sie zeigen an wo Arbeitsqualität womöglich Schaden nimmt und dass ernsthafter Handlungsbedarf besteht. 
Für die Analyse wurden 24 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 1992 bis 2014 ausgewertet. 
Es wird gezeigt, wie Überlastsituationen mit dem Instrument der Überlastanzeige betrieblich geregelt werden können und wie be-triebliche Akteure das Thema aufgreifen. 

Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen sind uns nicht bekannt. 
Ziel ist es, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben. 
Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen 
Wir wünschen eine anregende Lektüre! 

Dr. Manuela Maschke"

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Study Nr. 338, 2016, URL: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_mbf_bvd_338.pdf

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