Dienstag, 14. Mai 2019

Zoll: Bargeldschmuggel in Höhe von 114.000 Euro aufgedeckt

Zoll: Bargeldschmuggel in Höhe von 114.000 Euro aufgedeckt

Das Hauptzollamt Lörrach hat an der Schweizer Grenze den Bargeld-Schmuggel in Höhe von 114.000 Euro aufgedeckt und das Bargeld beschlagnahmt. 
Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet:

"Reisender schmuggelt mehr als 114.000 Euro

Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Insgesamt 114.400 Euro in 100- und 50-Euro-Scheinen wollte ein 76 Jahre alter Franzose am 30. April 2019 über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn einschmuggeln. Er habe nichts anzumelden, erklärte der Reisende gegenüber den Zollbeamten des Hauptzollamts Lörrach. Er käme aus der französischen Schweiz und sei auf der Heimreise nach Straßburg.
Die Beamten entschlossen sich zu einer Fahrzeugkontrolle und wurden fündig: In einer Aktentasche im Fußraum hinter dem Fahrersitz befand sich das Geld, verteilt auf fünf Umschläge. Noch vor Ort leiteten die Beamten gegen den Mann, der angab, das Geld aus seinem Schließfach bei einer Schweizer Bank geholt zu haben, ein Verfahren wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit ein und erhoben für das zu erwartende Bußgeld eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 30.000 Euro.
Wäre der Mann einfach seiner Anmeldepflicht nachgekommen, von der er nichts gewusst haben wollte, hätte er nach dem Festhalten seiner Personalien unbehelligt mit dem ganzen Geld weiterreisen können.
Zusatzinformation
Jede Person, die mit Barmitteln (Bargeld oder Wertpapieren) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel (Sparbücher, elektronisches Geld, Edelmetalle oder -steine) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen ebenso unaufgefordert mündlich angezeigt werden.
Auch für Reisende innerhalb der EU gilt die mündliche Anzeigepflicht gegenüber den Zollbeamten im Fall einer Kontrolle bei mitgeführten gleichen Beträgen oder Werten.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen