Freitag, 17. Mai 2019

Zoll: Mindestlohn nicht gezahlt - Bußgeldbescheid über 87.000 Euro


Zoll: Mindestlohn nicht gezahlt - Bußgeldbescheid über 87.000 Euro

Das Amtsgericht Hof verurteilte eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof auf Grund der Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburgs zu 87.000 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetzes:

Mindestlohn nicht gezahlt


Bußgeldbescheid über 87.000 Euro

Bereits im Juni 2018 verurteilte das Amtsgericht Hof eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof zu 90 Tagessätzen, da sie wegen der Nichtzahlung des allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohns im Baugewerbe mehr als 16.000 Euro zu wenig an Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt hatte.
Im weiteren Verlauf erließ nun das Hauptzollamt Regensburg wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz gegen die Unternehmerin einen Bußgeldbescheid in Höhe von circa 87.000 Euro.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstsitz Hof - ergaben, dass die Geschäftsfrau ihren Arbeitnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren die ihnen zustehenden Mindestlöhne in Höhe von 31.500 Euro nicht zahlte.
Zusatzinformation

Die Nichtzahlung des gesetzlichen oder eines für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohns hat in der Regel neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Mindestlohn- beziehungsweise dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Folge.
Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z07_mindestlohn_r.html

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