Zoll: Mindestlohn nicht gezahlt - Bußgeldbescheid über 87.000 Euro
Das Amtsgericht Hof verurteilte eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof auf Grund der Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburgs zu 87.000 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetzes:
Mindestlohn nicht gezahlt
Bußgeldbescheid über 87.000 Euro
Im weiteren Verlauf erließ nun das Hauptzollamt Regensburg wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz gegen die Unternehmerin einen Bußgeldbescheid in Höhe von circa 87.000 Euro.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstsitz Hof - ergaben, dass die Geschäftsfrau ihren Arbeitnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren die ihnen zustehenden Mindestlöhne in Höhe von 31.500 Euro nicht zahlte.
Zusatzinformation
Die Nichtzahlung des gesetzlichen oder
eines für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohns hat in der Regel
neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Mindestlohn-
beziehungsweise dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch die Einleitung eines
Strafverfahrens wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt zur Folge.
Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z07_mindestlohn_r.html
Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z07_mindestlohn_r.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen