dbb: Warum Überlastungsanzeigen wichtig sind
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat in einem schriftlichen Beitrag festgehalten, warum Überlastungsanzeigen wichtig sind:
"Überlastung und Gefährdung:
Warum Überlastungsanzeigen wichtig sind
Manchmal wird die Arbeit einfach zu viel – unbesetzte Stellen, Personalmangel und weitere Faktoren kommen zusammen. Die Beschäftigten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind überastet, machen Fehler und gefährden nicht nur sich, sondern eventuell sogar die ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten. Da das arbeits- und unter Umständen sogar straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben sowie zu Schadensersatzansprüchen führen kann, hilft und schützt eine Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber.
Schutz vor rechtlichen Konsequenzen
Neben dem Schutz vor eventuellen rechtlichen Konsequenzen haben Überlastungs- / Gefährdungsanzeigen den Effekt, dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass Gefahren für Leib oder sogar Leben von Beschäftigten und Patienten bestehen können. Überlastungen entstehen zum Beispiel aus mangelhaften Arbeitsbedingungen, Unterbesetzung oder organisatorischen Mängeln.
Dadurch ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeit gefährdet oder nicht mehr möglich.
Als Folge der Anzeige muss der Arbeitgeber dann in einer angemessenen Reaktionszeit für Abhilfe sorgen. Dabei muss er froh sein, wenn die Be-schäftigten auf eventuelle Missstände hinweisen.
Oft hat er nur so überhaupt die Möglichkeit, rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten und ausreichend für den Schutz und die Sicherheit von Personal und Patientinnen und Patienten zu sorgen.
Pflicht zur Überlastungsanzeige
Es besteht für Beschäftigte sogar eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitsschutzgesetz, den Arbeitgeber vor dem Eintritt eventueller Schäden zu warnen und ihn davor zu bewahren. Die Überlastungsanzeige ist deshalb auch unverzüglich abzugeben, also direkt nachdem eine Gefährdung durch die Beschäftigte oder den Beschäftigten festgestellt wurde.
Eine Anordnung vom Arbeitgeber, keine Überlastungsanzeigen zu fertigen, oder gar die Androhung oder der Ausspruch von Abmahnungen sind in jedem Fall rechtswidrig.
Der Arbeitgeber darf vor Missständen nicht einfach die Augen verschließen.
In diesen Fällen sollte sofort der Personal- oder Betriebsrat eingeschaltet werden.
Inhalt der Anzeige
Es gibt einige Punkte, die in jedem Fall in der Überlastungsanzeige enthalten sein sollten:
- Name und Arbeitsbereich / Station der / des Beschäftigten
- Datum
- Beschreibung der Situation
- Mindestbesetzung beziehungsweise notwendige Besetzung und tatsächliche Besetzung
- Anzahl der Patientinnen und Patienten mit jeweiligem Pflegeaufwand oder jeweiliger Pflegestufe
- Überlastungsmerkmale und persönliche Folgen sowie Folgen für die Patientenversorgung inklusive dadurch nicht erledigter Aufgaben- bereits erfolgter mündlicher Hinweis an den Vorgesetzten / Arbeitgeber mit der Bitte um Abhilfe- Unterschrift der / des Beschäftigten oder aller anwesenden Beschäftigten
Eine Kopie der Überlastungsanzeige sollte für die eigenen Unterlagen angefertigt, eine weitere an den Personal- beziehungsweise Betriebsrat geschickt werden.
Der Arbeitgeber hat eine Überlastungsanzeige ebenfalls aufzubewahren.
Dies geschieht im Regelfall, indem sie der Personalakte hinzugefügt wird.
Da eine Überlastungsanzeige eine Urkunde ist, darf sie nicht ohne Erlaubnis des Beschäftigten verändert oder vernichtet werden.
Muster und Vordrucke
Es gibt keine gesetzlich vorgesehenen Formvorschriften oder inhaltliche Vorgaben.
Das Instrument der Überlastungs- / Gefährdungsanzeige hat sich durch die Rechtsprechung entwickelt. Um beim Verfassen einer Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeige jedoch möglichst keine inhaltlichen Fehler zu machen oder etwas zu vergessen, stellt der dbb den Mitgliedern seiner Fachgewerkschaften gerne entsprechende Muster und Vordrucke zur Verfügung. Diese können unter tacheles@dbb.de unter Angabe der Mitgliedsgewerkschaft angefordert werden."
Quelle: dbb, tacheles Gesundheit, 3-September 2018, URL: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tacheles/tacheles_ges_18_03.pdf
Ein BDZ-Muster einer Überlastungsanzeige ist hier abrufbar, siehe URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/05/bdz-muster-einer-ueberlastungsanzeige.html
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