Beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn wurde ein Geschäftsführer einer Schweizer Kosmetikfirma beim gewerblichen Schmuggel von Hautcreme entdeckt:
"Faltenfreie Haut - nicht mit Schmuggelgut
Cremetöpfchen nicht beim Zoll angemeldet
Mit 108 Pflegecremetiegeln im Gepäck wollte der Geschäftsführer einer
Schweizer Kosmetikfirma am 15. Mai 2019 die deutsche Einfuhrabfertigung
am Zollamt Rheinfelden-Autobahn umgehen. Leider hatte der Mann, der mit
einem Pkw einreiste, nicht mit den Kontrollbeamten am Grenzübergang
gerechnet.Die Frage der Zöllner nach mitgebrachten Waren verneinte er zunächst. Die Beamten entschlossen sich aber dennoch zu einer Fahrzeugkontrolle.
Die dann im Kofferraum in einem Paket aufgefundenen Cremetöpfchen mit einem Einzelverkaufspreis von mehr als 60 Euro wollte er offensichtlich - laut mitgeführter Unterlagen - von einer deutschen Postfiliale aus an den Vertriebspartner in Norddeutschland verschicken und sich so die fälligen 1.315 Euro Einfuhrumsatzsteuer sparen.
Wie das Abfertigungsverfahren im Fall einer gewerblichen Wareneinfuhr nach Deutschland korrekt abzulaufen hat, wusste der Mann: Zollunterlagen einer Einfuhr von Ende April 2019 hatte er ebenfalls bei sich.
Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen deutsche und europäische Steuerbestimmungen leiteten die Beamten gegen den Mann ein Strafverfahren ein.
Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und zusätzlich des gleichen Betrags als Strafsicherheit konnte er seine Reise fortsetzen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z55_faltenfrei_loe.html
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