Mittwoch, 15. Mai 2019

BDZ: Personalteilversammlung der GZD in Freiburg - Kritik an fehlenden weichen Auswahlkriterien und Erfolge bei Tarifbeschäftigten


BDZ: Personalteilversammlung der GZD in Freiburg -
Kritik an fehlenden weichen Auswahlkriterien und Erfolge bei Tarifbeschäftigten


Die stv. BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und Adelheid Tegeler waren auf der Personalteilversammlung der GZD in Freiburg zugegen. Kritik wurde an den bei der GZD fehlenden weiche Auswahlkriterien bei Personalentscheidungen geübt und Erfolge bei Tarifbeschäftigten hervorgehoben:

"Personalteilversammlung der GZD am Standort Freiburg

Bei der Personalteilversammlung der Generalzolldirektion am Standort Freiburg (ohne Dienstsitz des BWZ) am 30. April 2019 konnte der Personalratsvorsitzende, Markus Eichin (BDZ) neben den Vertreterinnen und dem Vertreter der Verwaltung (Frau Schrage und Frau Bigalke sowie Herr Scheid) auch den Gesamtpersonalratsvorsitzenden, Thomas Liebel sowie dessen Stellvertreterin, Adelheid Tegeler (beide stellv. Vorsitzende in der BDZ Bundesleitung) begrüßen.

In seinem Vortrag ging der Personalratsvorsitzende neben dem Tätigkeitsbericht u.a. auf die sog. A1-Bescheinigung, die einen Nachweis über die geleisteten Sozialversicherungsbeträge bei Kontrollen (z.B. bei Fahrt über Frankreich) darstellt, ein.
Außerdem ging Eichin auf die unterschiedlichen Praktiken bei den sogenannten weichen Anforderungsprofilen bzw. auswahlrelevanten Kriterien ein. Er machte nochmals gegenüber der Verwaltung deutlich, dass es nicht sein kann, dass Dienststellen außerhalb der GZD diese bei deren Ausschreibungen verwenden, während dieses Instrument bei der GZD keine Anwendung findet. Bei Punktegleichheit in der Beurteilung kann diese Anforderung ggf. auswahlrelevant sein und stellt bei unterschiedlicher Handhabung derzeit eine Benachteilig der Beschäftigten in der GZD dar. Eichin forderte gleiches Recht für alle und wies die Verwaltung darauf hin, dass diese die selbst vorgetragene „Einzelfallprüfung“ auch so auslegen muss, dass - nach Prüfung - Ausschreibungen auch in der GZD mit einem solchen Anforderungsprofil ausgestattet werden. Die inhaltliche Ausgestaltung der Kriterien von Stellenausschreibungen liegt jedoch im Rahmen der Organisationshoheit der ausschreibenden Behörde.
Liebel stellte die Anstrengungen des BDZ hinsichtlich der Gewinnung neuer Beschäftigter für die Zollverwaltung dar und zeigte die Erfolge des BDZ bei der Gewinnung neuer Stellen auf. Diese wirken sich auch positiv auf die Bestandskolleginnen und -kollegen aus, da die Stellen kegelgerecht ausgebracht werden und somit im vergangenen Jahr so viele Beförderungen vorgenommen werden konnten, wie dies bisher noch nie in diesem Umfang geschah.
Die Initiativen bzgl. einer verbesserten Ausbildung zeigte Liebel genauso auf wie die bisherigen Erfolge des Gesamtpersonalrates (GPR). Hier seien nur die Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit und die Dienstvereinbarung zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen genannt.
Adelheid Tegeler zeigte anschließend die Erfolge im Tarifbereich auf. 
Bei den Tarifverhandlungen wurde ein sehr gutes Ergebnis erzielt. 
Die teilweise starken Unterschiede bei den Lohnsteigerungen innerhalb der Entgelttabelle hängen dabei u.a. mit den Faktoren „Fachkräftemangel“ und „Sozialkomponente“ zusammen. Tegeler machte erneut deutlich, dass die neue Entgeltgruppe E 9c ein Ergebnis on top war und wies auf den Bericht des Personalratsvorsitzenden hin, wonach in dessen Zuständigkeitsbereich bereits sechs Tarifbeschäftigte von dieser besonderen Entgeltgruppe profitierten. Weitere könnten noch folgen.
Positiv stellte Tegeler auch die Förderungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte heraus. 
Hier wies sie auf die Ausschreibungen hin, die nur für den Tarifbereich vorgesehen sind. Auch die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zur Höhergruppierung und die Anwendung des § 17 TVöD in Bezug auf die Verkürzung der Stufenlaufzeit hob Sie hervor."
Quelle: BDZ-facebookseite, 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen