Stellungnahme „Faire-Kassenwahlgesetz“
Kritik an geplanter Öffnung regionaler Krankenkassen
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Mit
dem „Faire-Kassenwahlgesetz“ will das Bundesgesundheitsministerium
(BMG) erreichen, dass sich regionale Krankenkassen für gesetzlich
Versicherte aus ganz Deutschland öffnen. Der dbb sieht das jedoch
kritisch.
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Das Vorhaben erscheine nur auf den
ersten Blick fair und vorteilhaft für die Versicherten, sagte dbb Chef
Ulrich Silberbach am 6. Mai 2019 am Rande der Verbändeanhörung im BMG.
„Wir sehen die Gefahr eines Leistungsgefälles vom Land hin zu den
Ballungsgebieten. Ein großer Zustrom von Versicherten, die aus
Kostengründen einer bisher nur regional wählbaren Kasse beitreten,
zwingt diese dazu, bundesweite Angebote aufzubauen. Über Jahrzehnte
gewachsene, regionale Strukturen könnten zu Lasten schnell wachsender
Versorgungsangebote in den Ballungsräumen austrocknen. Das ist ganz und
gar nicht im Sinne einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen
Versorgung.“
Mit dem Gesetz sollen außerdem die
Zuweisungen an die Kassen aus dem Gesundheitsfonds für insgesamt 80
unterschiedliche Krankheitsbilder erweitert werden. Der dbb fordere seit
Jahren eine Weiterentwicklung des so genannten morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs („MorbiRSA“), so Silberbach:
„Vor dem
Hintergrund des medizinisch-technischen Fortschritts ist die Begrenzung
auf 80 Krankheitsbilder nicht mehr zeitgemäß.“
Der MorbiRSA soll künftig
um Präventionspauschalen erweitert werden.
„Das ist vorausschauend,
denn Geld in die Hand zu nehmen, um zukünftige Erkrankungen und damit
Behandlungskosten zu vermeiden, ist eine gute Investition.“
Kritik
übte der dbb in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auch an der
geplanten Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes.
„Wir befürchten eine Schwächung der Selbstverwaltung.
Das steht dem
Koalitionsvertrag diametral entgegen und reduziert die Bedeutung der
Sozialwahlen. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen“, so
Silberbach." |
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