Freitag, 17. Mai 2019

BDZ BV Hannover-Erfolg: Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 103 NPOG ein

BDZ BV Hannover-Erfolg: Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 103 NPOG ein

Die niedersächsische Regierungskoalition (SPD/CDU) führt nach der zweiten Lesung mit dem Landtagsbeschluss vom 14.5.2019 mit der Änderung des § 103 NSOG die sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im niedersächsischen Gefahrenabwehrrecht ein. Das NSOG wird dabei umbenannt in "Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz" (NPOG).
Die Eilzuständigkeit gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung im nieders. Amtsblatt (Nds. GVBl.).


Niedersachsen folgt damit nach einer mehr als einjährigen Debatte dem Bundestrend der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im Polizeirecht oder Sicherheits- und Gefahrenabwehrrecht der Länder.

Mit Stand Mai 2019 haben drei weitere Bundesländer die Einführung zugesagt und entsprechende Gestzesvorhaben auf den Weg gebracht: 
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft verhandelt darüber hinaus in Bremen, Berlin und Thüringen über die Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG.

Die Einführung wurde in erster Lesung dem niedersächsischen Innenausschuss übersandt. Der niedersächsische Innenausschuss hat dem Landesparlament diese Einführung am 8.5.2019 empfohlen (NS-Drs. 18/3679). 
Der genaue Wortlaut der neu eingefügten Passage des § 103 NPOG lautet:
"In § 103 Abs. 3 Satz 1 werden nach den Worten „des Bundes“ die Worte „sowie für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes gemäß § 10 a Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125; 1993 I S. 2493), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822),“ eingefügt."

Der Beratungsverlauf zum Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze v. 8.5.2018 (Drs. 18/850) ist im Internet unter folgender Adresse im niedersächsischen Landtagsdokumentationssystem nachzuvollziehen, URL: 
https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/LISSH_BERAT_FL.web&search=WP=18+AND+DART=%22D%22+AND+DNR=%22850%22 

Ein Dank an das Verhandlungsteam:  
Olaf Wietschorke (Vorsitzender, BDZ BV Hannover), Dr. Thomas Möller und Holger Schoeneveld (Hauptzollamt Osnabrück), Axel Harries und Jörg Meier (Zollfahndungsamt Hannover) sowie Dr. Carsten Weerth (Stv. Vorsitzender, BDZ OV Bremen, Verhandlungsführer für Berlin, Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt). 

Wir bedanken uns für die Unterstützung beim Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) und bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Auf der parlamentarischen Ebene bedanken wir uns für die vielen inhaltsreichen und konstruktiven Gespräche mit den Abgeordneten der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Die Fraktion der AfD wurde von uns informiert, genauso wie die außerparlamentarische Partei Die Linke.

BDZ - wirkt! 
BDZ - die tun was! 
BDZ - Erfolg kann man wählen...



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