Eilmeldung: Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 103 NPOG ein (BDZ-Erfolg)
Die
niedersächsische Regierungskoalition (SPD/CDU) führt nach der zweiten
Lesung mit dem Landtagsbeschluss vom 14.5.2019 mit der Änderung des §
103 NOSG die sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im
niedersächsischen Gefahrenabwehrrecht ein. Das NSOG wird dabei umbenannt in "Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz" (NPOG). Diese Eilzuständigkeit gilt ab einem Tag nach der Veröffentlichung im niedersächsischen Amtsblatt (Nds. GVBl.).
Der genaue Wortlaut der neu eingefügten Passage des § 103 NPOG lautet:"In
§ 103 Abs. 3 Satz 1 werden nach den Worten „des Bundes“ die Worte
„sowie für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung
des Bundes gemäß § 10 a Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21.
Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125; 1993 I S. 2493), zuletzt geändert durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822),“
eingefügt."
Alter Wortlaut:
"(3) 1 Die Absätze 1 und 2 gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes entsprechend. 2 Das
Gleiche gilt für Bedienstete ausländischer Polizeibehörden und
-dienststellen, wenn völkerrechtliche Verträge dies vorsehen oder das
für Inneres zuständige Ministerium Amtshandlungen dieser Polizeibehörden
oder -dienststellen allgemein oder im Einzelfall zustimmt."
Neuer Wortlaut:
"(3) 1 Die Absätze 1 und 2 gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes sowie für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung
des Bundes gemäß § 10 a Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21.
Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125; 1993 I S. 2493), zuletzt geändert durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), entsprechend. 2 Das
Gleiche gilt für Bedienstete ausländischer Polizeibehörden und
-dienststellen, wenn völkerrechtliche Verträge dies vorsehen oder das
für Inneres zuständige Ministerium Amtshandlungen dieser Polizeibehörden
oder -dienststellen allgemein oder im Einzelfall zustimmt."
Die Einführung der Eilzuständigkeit in Niedersachsen ist ein großer BDZ-Erfolg im Nordwesten vom BDZ Bezirksverband Hannover. Wir werden weiter berichten.
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