Die DPolG Niedersachsen im dbb (DPolG) begrüßt das neue Polizeigesetz (NSOG), mit welchem auch die sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 103 Abs. 3 NSOG eingeführt wird:
" Info-Meldung Presse
DPolG begrüßt Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes
Die
Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die
heute im Landtag in Hannover erfolgte Verabschiedung des neuen
niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes.
„Nunmehr
ist es endlich gelungen, ein in weiten Teilen zukunftsfähiges und
bedarfsorientiertes Gefahrenabwehrgesetz in Niedersachsen zu
verabschieden“, so der Landesvorsitzende der DPolG Alexander Zimbehl.
Dabei
wies Zimbehl zum einen darauf hin, dass das bisherige Polizeigesetz
bereits zwölf Jahre alt ist und längst eine Aktualisierung und Anpassung
auf die technischen Veränderungen der letzten Jahre gebraucht hätte.
„Gleichzeitig müssen wir immer noch zur Kenntnis nehmen, dass auch in
Niedersachsen die Bedrohung des internationalen Terrorismus in den
vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat“, so Zimbehl weiter. „Die
niedersächsische Landespolizei benötigt insbesondere in diesen
Spezialermittlungen ein klares und hilfreiches Handwerkzeug. Dafür
bietet dieses Gesetz in weiten Teilen die erforderlichen Befugnisse“.
Als
für die Polizei wesentliche Elemente des neuen Gesetzes benannte
Zimbehl insbesondere die für die Terrorismusbekämpfung in Niedersachsen
zwingend erforderlichen Bausteine der Melderauflagen und Kontaktverbote,
der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und auch der Möglichkeit des
Präventivgewahrsams. Dabei bedauerte er, dass die niedersächsische
Landesregierung den durch alle Experten vorgeschlagenen Weg der
bisherigen Präventivhaft, also der Höchstdauer des Gewahrsams von
maximal 74 Tagen unter Hinweis auf den bestehenden mehrfachen
Richtervorbehalt, nicht durchgehalten hat.
Die
DPolG Niedersachsen weist aber auch auf die weiteren Neuerungen des
Gesetzes hin, die sich ebenfalls den veränderten Rahmenbedingungen der
Sicherheitslage in Niedersachsen angepasst haben.
So
hat sich beispielsweise der über viele Jahre seitens der Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG) geforderte Einsatz der so genannten Bodycam
für die Polizistinnen und Polizisten mehr als bewährt. „Ich begrüße
ausdrücklich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, dass die
Landesregierung jetzt endlich diese Möglichkeit des Einsatzes der
Bodycam zum Schutz aller Beteiligten in das Gesetz mit einer klaren
Rechtsnorm eingefügt hat“, betont Landesvorsitzender Alexander Zimbehl. Gleichzeitig ist es aus Sicht der DPolG nicht nachvollziehbar, das
einzelne Oppositionsfraktionen wie FDP und Grüne genau diesen Einsatz,
der nicht nur dem Schutz der Polizistinnen und Polizisten, sondern auch
dem Schutz unbeteiligter Bürger dient, derart massiv kritisieren und als
in Teilbereichen verfassungswidrig kennzeichnen.
Gleichzeitig
hat der Gesetzgeber diverse Präventivmaßnahmen der Polizei nunmehr
speziell geregelt, insbesondere die allgemeine Meldeauflage und den
Bereich der Gefährdeansprache, sowie die Wegweisung und das
Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt. „Diese Regelungen vereinfachen
nicht in erster Linie die Maßnahmen der Polizei, sondern tragen vor
allem zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landes
Niedersachsen bei. Grade häusliche Gewalt spielt immer noch eine
besondere Rolle in unserer Gesellschaft – nunmehr hat die Polizei
wesentlich bessere Möglichkeiten, Gewalttätigkeiten in der Familie durch
klare Maßnahmen zu unterbinden“, so Zimbehl am Rande der
Landtagsdebatte.
Insgesamt
kann die DPolG Niedersachsen die vorgebrachte Kritik am neuen
Polizeigesetz nur in Ansätzen nachvollziehen. „Dem Gesetzgeber kam es
grade darauf an, insbesondere bei der Terrorbekämpfung sich an der
geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum
BKA-Gesetz, zu orientieren. Die von Einzelnen unterstellte
Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes wird sich nach Bewertung der DPolG
nicht belegen lassen.“, so der Landesvorsitzende Alexander Zimbehl.
Der Geschäftsführende Landesvorstand"
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Alexandeer Zimbehl, DPolG-Landesvorsitzender Niedersachsen |
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.org/index.php?id=21&tx_news_pi1%5Bnews%5D=143&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=abe248b796761f7299009fb7ddebdfdf
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