Montag, 6. Mai 2019

BMF: Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Abs. 2 BLV


BMF: Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Abs. 2 BLV 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläuterte gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPR) folgende Inhalte:

"Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Abs. 2 BLV
Nachdem der Hauptpersonalrat im Dezember 2018 der Neukonzeption der fachspezifischen Qualifizierung zugestimmt hatte, wurde ihm zwischenzeitlich die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zur Zustimmung zugeleitet. Nachdem das personalvertretungsrechtliche Verfahren im nachgeordneten Bereich durchgeführt worden ist, konnte der HPR in seiner Sitzung im April 2019 dieser Verwaltungsvorschrift zustimmen. Diese Vorschrift regelt ausführlich den Verlauf der fachtheoretischen Ausbildung, die sich in acht Module gliedert (siehe Kompakt Dezember 2018). 
Die ersten vier Module schaffen das fachliche Grundlagenwissen, die restlichen vier Module in der Folge dann das fachspezifische Wissen. Kernpunkt ist die Tatsache, dass die Beamtinnen und Beamte für die Dauer der fachtheoretischen Ausbildung vollständig, d.h. auch in der Selbstlernphase, von ihren übrigen Dienstpflichten und ihrer Präsenzpflicht am Dienstort freizustellen sind. Beendet wird die fachspezifische Qualifizierung dann mit der Vorstellung vor dem Feststellungsausschuss.  
Der Bundespersonalausschuss wird in seiner Sitzung im Juni 2019 das Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV für die Bundesfinanzverwaltung behandeln."


Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, HPR-Info 4/2019, S. 3, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190418_HPR.pdf




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