Dienstag, 12. März 2019

VRB (dbb) kritisiert Verweigerungshaltung der Bundesregierung zur Arbeitszeit der Bundesbeamten

VRB (dbb) kritisiert Verweigerungshaltung der Bundesregierung zur Arbeitszeit der Bundesbeamten

Der Verband der Rechtspfleger im Bundesdienst (eine dbb-Mitgliedsgewerkschaft) kritisiert in einer aktuellen Mitteilung die Verweigerungshaltung der Bundesregierung zur Anpassung der Arbeitszeit auf 39 Stunden (Angleichung an die Wochenarbeitszeit der Tarifbeschäftigten des Bundes):

"Anpassung der Arbeitszeit der Bundesbeamten

VRB kritisiert Verweigerungshaltung der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant keine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der VRB kritisiert diese strikte Verweigerungshaltung, zumal der Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Stephan Mayer, erst im Januar 2019 auf der dbb-Jahrestagung erklärt hatte, dass die 41-Stunden-Woche kein Dauerzustand und nicht in Stein gemeißelt sei.
In ihrer parlamentarischen Anfrage (19/7243) verwies die Fraktion Die Linke darauf, dass in den Jahren 2004 und 2006 die damalige Bundesregierung die weiterhin gültige Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte verabschiedet habe, nach der deren Arbeitszeit von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden erhöht worden sei. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamten der Fraktion zufolge „einen Anteil zur ,Haushaltskonsolidierung' leisten, also Stellenstreichungen durch Mehrarbeit auffangen“.
In ihrer Antwort (19/7774) legt die Bundesregierung dar, dass sie zur Thematik der Arbeitszeitreduzierung im Petitionsausschuss ausführlich Stellung bezogen habe. Es sei unter anderem angeführt worden, „dass im Sinne einer auf Nachhaltigkeit angelegten Haushaltsführung am Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte festgehalten werden muss“. Die Reduzierung von 41 Stunden auf 39 Stunden würde der Bundesregierung zufolge einen Mehrbedarf an 9.294 Beamten und „Kosten in Höhe von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben“.
Dem liege folgende Modellrechnung zu Grunde: Wenn die 181.250 Beamten des Bundes (Stand: 30. Juni 2017) „zwei Stunden weniger pro Woche arbeiten, führt dies zu einer wöchentlichen Reduzierung um 362.500 Stunden, die personaltechnisch aufgefangen werden müsste“. Diese Stundenanzahl geteilt durch 39 (neue regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) ergebe einen zusätzlichen Bedarf von 9.294 Beamten. „Ausgehend von einer durchschnittlichen A10-Besoldung (zirka 40 000 Euro im Jahr) ergibt dies einen Kostenfaktor von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr mit entsprechenden Folgen für die Versorgungsverpflichtungen“, heißt es in der Antwort weiter. Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde würden sich die Kosten laut Vorlage entsprechend halbieren, mithin also einen personellen Mehrbedarf von 4.647 Beamten und einen Kostenfaktor von zirka 186 Millionen Euro verursachen.
Aus Sicht des VRB haben die Bundesbeamtinnen und -beamten ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung schon längst erbracht. Der Ausnahmezustand darf daher nicht zum Dauerzustand werden! Der VRB war nach der Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMI, Stephan Mayer, auf der dbb-Jahrestagung im Januar 2019 guter Hoffnung, dass das BMI den Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit erkannt hat und Zugeständnisse einlöst. Umso größer ist die Enttäuschung über die strikte Verweigerungshaltung der Bundesregierung.
Der VRB setzt sich bereits seit Jahren für eine Angleichung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 39 Stunden analog der Regelungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes ein und stellt – auch vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage – zudem erneut klar: Unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit in einem Gericht oder einer Behörde, in denen Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte eng zusammenarbeiten, führen zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Die ungleichen Auswirkungen auf die Arbeitszeitverteilung, auf die Mehrarbeit sowie auf die Bezahlung von (oftmals familiär bedingter) Teilzeitarbeit aufgrund der unterschiedlichen Teilzeitnenner werden von den Kolleginnen und Kollegen kritisiert und stören den Betriebsfrieden.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 25.02.2019 (hib 209/2019)"

Quelle: VRB, URL: http://www.vrb.de/archive/279/VRB-kritisiert-Verweigerungshaltung-der-Bundesregierung.html


 

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