Sonntag, 17. März 2019

Kernforderung von BDZ und DPolG: Polizeizulage ruhegehaltsfähig machen

Kernforderung von BDZ und DPolG: Polizeizulage ruhegehaltsfähig machen

Die dbb-Gewerkschaften BDZ und DPolG gehen in der Forderung, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen gemeinsame Wege:





"BDZ und DPolG fordern bessere Rahmenbedingungen bei der Gewährung der Polizeizulage

Im Herbst 2016 ist mit der Evaluierung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage bei der Zollverwaltung durch das Bundesfinanzministerium zu rechnen. Der BDZ  wird sich im anstehenden Beteiligungsprozess vehement für Verbesserungen einsetzen. Weitere positive Veränderungen bei der Gewährung der Polizeizulage sind jedoch nur auf dem gewerkschaftlichen Weg und zwar gemeinsam mit unserer Schwestergewerkschaft im dbb der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erreichbar.

Gemeinsame Ziele von BDZ und DPolG
„Gemeinsam sind wir stärker“, bewerteten Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und Ernst G. Walter, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) die künftige gemeinsame strategische Ausrichtung beider Gewerkschaften.

Eine deutliche Anhebung sowie die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, um den Belastungen des Polizei- und des Zollvollzugsdienstes Rechnung zu tragen, sind aus Sicht der beiden Partnergewerkschaften im dbb dringend notwendig.

Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig machen

Die Polizeizulage als fester Gehaltsbestandsteil für die Vollzugskräfte des Bundes muss aus gewerkschaftlicher Sicht unter Einbeziehung heutiger Versorgungsempfänger wieder ruhegehaltsfähig werden, um den langfristigen Belastungen im Polizei- und Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Der Freistaat Bayern, der die Ruhegehaltsfähigkeit nie ganz abgeschafft hat, und das Land Nordrhein-Westfalen, das mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2016 (DRModG NRW) die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst der Polizei, der Justiz, im Einsatzdienst der Feuerwehr, in der Steuerfahndung und beim Verfassungsschutz  wieder hergestellt hat, machen es dem Bund vor, die seit 2007 bzw. 2010 nicht mehr gewährte Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage wieder einzuführen. Die Polizeizulage hat sich im Laufe der Zeit u.a. zu einem festen Besoldungselement entwickelt und muss deshalb auch bei der Berechnung der Höhe der Pension Berücksichtigung finden.

Deutliche Anhebung und Dynamisierung der Polizeizulage notwendig

Mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz vom 3. Dezember 2015 hat der Gesetzgeber die  Feuerwehr-Stellenzulage für den Feuerwehreinsatzdienst bei der Bundeswehr-Feuerwehr um 40 % auf 187,25 Euro, rund 53 Euro mehr als bisher erhöht. Diese Erhöhung soll einen Anreiz darstellen, bei der ohnehin schon von Personalmangel gebeutelten Bundeswehr-Feuerwehr zu bleiben, das hohe Gefahrenpotenzial und die mittlerweile gestiegenen Anforderungen abzugelten. BDZ und DPolG richten angesichts dieser spürbaren Erhöhung an die politisch Verantwortlichen die Frage, warum die Zollvollzugskräfte und die Bundespolizisten von einer derartigen Anhebung trotz der ständig steigenden Gefahren im Kontroll-, Streifen- und Ermittlungsdienst ausgenommen worden sind und fordern neben einem deutlichen Anstieg der Polizeizulage auch eine Dynamisierung dieser Stellenzulage.

DPolG und BDZ werden die gemeinsamen Besoldungsziele in den anstehenden Gesprächen im politischen Raum offensiv vertreten."


BDZ, URL: https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bdz-und-dpolg-fordern-bessere-rahmenbedingungen-bei-der-gewaehrung-der-polizeizulage.html 

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