Der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel war bei der Herbsttagung der Außenwirtschaftsrunde e.V. zu Gast und erläuterte die Probleme der Zollabfertigung in Zeiten bundesweiten Personalmangels:
07.03.2019
„Zollabfertigung überschreitet ihre Grenzen“
BDZ zu Gast bei der Aussenwirtschaftsrunde e. V.
Global Player sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, unterliegen permanenten Rechtsänderungen im Zollbereich. Zuletzt mit der Einführung der Bestimmungen des Unionszollkodex. Die Erarbeitung des entsprechenden Fachwissens zur Bearbeitung von Zollformalitäten ist durchwegs komplex. Die Zollämter sowie die Fachsachgebiete der Hauptzollämter leisten dabei maßgebliche und hervorragende Arbeit und stehen im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten den Unternehmen hilfreich zur Seite. Doch die Zollabfertigung hat ihre Grenzen längst überschritten. Wirtschaftsbeteiligte prangern die mangelnden Personalkapazitäten der Zollämter verschärft an. Denn der Personalmangel ist zwischenzeitlich in allen Bereichen der Zollabwicklung deutlich spürbar und führt zu ungewohnten Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Der BDZ kritisiert fortlaufend die Personaleinsparungen im Bereich der Zollabfertigung der vergangenen Jahre – denn der festgesetzte Personaleinsatz von etwa 5.600 Beschäftigten in der Zollabfertigung blieb trotz gestiegener Warenströme sowie der Zusatzaufgabe „Kontaktstelle Kraftfahrzeugsteuer“ unverändert gering. Zum Vergleich: im Kalenderjahr 2017 fertigten Zöllnerinnen und Zöllner rund 228 Millionen Warensendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit einem Warenwert von 793 Milliarden Euro ab. Und die Aufgabenentwicklung wird sich angesichts des anstehenden Brexits sowie den Auswirkungen durch den Wegfall von Umsatzsteuerfreigrenzen im internationalen Postverkehr – geschätzt 100 Millionen zusätzlich zollrechtlich zu behandelnde Postpakete - weiter zuspitzen.
So sehr in diesem Zusammenhang politische Initiativen zur Sicherung der Lieferkette unter gleichzeitiger Bewilligung zollrechtlicher Erleichterungen begrüßt werden - sie bringen für die Zöllnerinnen und Zöllner sowie die Wirtschaftsbeteiligten aufwändige Anpassungen von Prozessen, Verfahren und Informationstechnik mit sich. Aktuelle Änderungen im Europäischen Zollrecht haben beispielsweise eine Neubewertung von etwa 70.000 Bewilligungen zur Folge. Hinzu kommen die ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen in der Zollabfertigung:
- nach wie vor wächst die Altersstruktur in den Zollämtern besorgniserregend an, da eine Zuführung von Nachwuchskräften zu Gunsten anderer, priorisierter Aufgabenbereiche oftmals unterbleibt.
- die „Hotspots“ der Zollabfertigung an den internationalen See- und Flughäfen leiden unter erheblichem Personalmangel und ständiger Fluktuation von Abfertigungsbeamten, die allein durch die temporäre Verstärkung von Nachwuchskräften anderer Zollbehörden nicht kompensiert werden können – attraktivitätssteigernde Maßnahmen (z. B. im Rahmen der Anpassung der Dienstpostenbewertung oder der Einführung einer Abfertigungszulage) sind daher überfällig.
- neue Aufgabenfelder wie die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer und das rasant gestiegene Aufkommen von grenzüberschreitenden Postsendungen werden bislang durch das vorhandene Personal und ohne nennenswerte Anpassung des Personalbedarfs geschultert.
- die fortschreitende Digitalisierung ist kein Neuland für die Zollabfertigung, erfordert jedoch dringende Investitionen für den Einsatz von Spezialisten zur Fortentwicklung des IT-Verfahrens ATLAS im Bereich der Generalzolldirektion.
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-zu-gast-bei-der-aussenwirtschaftsrunde-e-v.html
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