BDZ: Bundesregierung will Scharzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch stärker bekämpfen
Die Bundesregierung hat am 20.2.2019 einen Gesetzentwurf gegen illigale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Zollverwaltung mit Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung der Schwararbeit) deutlich gestärkt. Hier die Meldung der BDZ-Bundesleitung:
"Bundesregierung will Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch stärker bekämpfen!
Die FKS wird dafür auf längere Sicht 3.500 zusätzliche Stellen erhalten, die bis zum Jahr 2029 mit ausgebildeten Zöllnerinnen und Zöllnern besetzt werden sollen. Den gesamten, zusätzlichen Personalaufwand für die Zollverwaltung (inkl. Aus- und Fortbildung, Organisation, Personal, Haushalt, Zollfahndungsdienst, Service-Center und IT) schätzt der BDZ auf 4.400 Beschäftigte. Weitere rund 100 Beschäftigte werden aufgrund der zahlreichen IT-Vorhaben im Zusammenhang mit dieser Gesetzesinitiative dem ITZBund zugeteilt. Im Ergebnis geht der BDZ von einer weiteren Erhöhung der Einstellungsermächtigungen von Nachwuchskräften aus. Daher bedarf es jetzt der schnellstmöglichen Umsetzung des geplanten räumlichen Ausbaus der Aus- und Fortbildungseinheiten des Zolls sowie attraktivitätssteigernder Maßnahmen der unterbesetzten, hauptamtlichen Lehre im Bereich des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion.
Personaldefizite beheben!
Im Rahmen einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit kritisierte der BDZ gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die akuten Personaldefizite bei der FKS. Derzeit sind etwa 6.300 Beschäftigte bei der FKS eingesetzt. Tatsächlich verzeichnet die FKS jedoch einen festgesetzten Personalbedarf von rund 8.300 Beschäftigten. Und das obwohl in den zurückliegenden Jahre eine zollverwaltungsinterne Priorisierung zugunsten der FKS bei der Verteilung der ausgebildeten Nachwuchskräfte vorgenommen wurde. Die Entwicklung des Personalbestandes der FKS, trotz bereits in der Vergangenheit zusätzlicher, ausgebrachter Planstellen ist daher äußerst besorgniserregend.
Eine personelle Stärkung der FKS kann daher nur unter der Voraussetzung gelingen, dass den besonderen Alleinstellungsmerkmalen sowie der komplexer werdenden Aufgabenwahrnehmung der FKS stärker Rechnung getragen wird. Denn die Bekämpfung von – organisierten - Missbrauchsformen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung hat sich nicht zuletzt aufgrund grenzüberschreitender Zusammenhänge deutlich erschwert.
Diese gestiegenen Anforderungen müssen sich daher in funktions- und leistungsgerechteren Fortkommensmöglichkeiten wiederfinden. Dabei muss das bestehende Verhältnis von ein Drittel Laufbahnangehöriger des gehobenen Dienstes und zwei Drittel Laufbahnangehöriger des mittleren Dienstes der FKS zu Gunsten eines personellen Aufwuchses der Laufbahnangehörigen des gehobenen Dienstes neu ausgerichtet werden. Hierbei gilt es insbesondere die bestehenden Erfahrungswerte der eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner zu fördern. Außerdem bedarf es einer funktions- und leistungsgerechten Dienstpostenbewertung für die Einsatzkräfte der FKS. Im Mittelpunkt seiner Forderungen stellt der BDZ auch eine Regelung zur generellen Zahlung der Polizeizulage für sämtliche Angehörige der Sachgebiete E (FKS) und damit einer Abkehr des bürokratischen Aufwands zur Prüfung des Erhalts der Polizeizulage für einzelne Beschäftigtengruppierungen innerhalb der FKS.
Verbessertes Einsatzmaterial und aufgabengerechte Datenrecherche
Zudem erfordert aus Sicht des BDZ die zunehmend komplexer werdende Bekämpfung der Schwarzarbeit eine zeitgemäße, technische Ausstattung und verbessertes Einsatzmaterial.
Hierzu bedarf es u. a.: der schnellstmöglichen Einführung einer elektronischen Datenbank mit bundesweitem Zugriff auf alle Datenbestände der FKS, der verstärkten Ausrüstung der FKS mit Dokumentenprüfsystemen zur Erkennung gefälschter Ausweise, der flächendeckenden Ausstattung mit Hard- und Software zur Auswertung der sichergestellten Mobilfunkgeräte für eine zielgerichtete Beweisführung, der technischen Möglichkeit zur Auslesung der Fahrtzeiten aus den digitalen Fahrtenschreibern im Transport- und Güterverkehr zur Kontrolle des Mindestlohns.
Hinsichtlich einer verbesserten Datenrecherche ist der automatisierte Zugriff und verbesserte Datenaustausch mit anderen Behörden erforderlich und dabei insbesondere ein direkter und schnellerer Zugriff zu den polizeilichen Informationssystemen (z. B. INPOL sowie zentrales Fahrzeugregister).
Bundesvorsitzender Dewes zur personellen Stärkung des Zolls
Zum Thema Stärkung des Zolls im Kampf gegen die Schwarzarbeit gab der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes mehrere Interviews gegenüber Fernsehsendern wie z.B. Pro Sieben sowie gegenüber dem Tagesspiegel.
Dewes wies u.a. darauf hin, dass für die Bewältigung der neuen Aufgaben zu den bereits geplanten Zusagen ohne das neue Gesetz (10000) weitere 5000 Mitarbeiter in der FKS aber auch in anderen Arbeitsbereichen erforderlich sind, die auch noch rekrutiert und ausgebildet werden müssen, was eine entsprechende Ausweitung der Ausbildungskapazitäten erforderlich macht."
Quelle. BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundesregierung-will-schwarzarbeit-und-sozialleistungsmissbrauch-staerker-bekaempfen.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen