Donnerstag, 14. März 2019

Hauptzollamt Bremen: Zoll verhindert Schmuggel von Goldarmreifen in drei Fällen am Flughafen


Hauptzollamt Bremen: Zoll verhindert Schmuggel von Goldarmreifen in drei Fällen am Flughafen

Pressemitteilung des Hauptzollamts Bremen v. 24.10.2018:

"Zoll verhindert Schmuggel von Goldarmreifen/Gleich in 3 Fällen wurden Zöllner am Flughafen fündig

2018-10-24T09:00:04                       Bremen (ots) - 

In der letzten Woche konnten Zöllner am Flughafen Bremen in gleich
drei Fällen den Schmuggel von hochwertigem Goldschmuck verhindern.
Bereits am 15. Oktober 2018 reiste eine Familie aus dem Libanon 
kommend ein und wollte den Flughafen über den Ausgang für 
anmeldefreie Waren verlassen. Den Zöllnern fielen jedoch die 
Goldarmreifen auf, die die Ehefrau am Armgelenk trug. Bei einem 
Gesamtwert der Armreifen von über 3.000 Euro sind Einfuhrabgaben in 
Höhe von über 650 Euro entstanden, die dem Fiskus entzogen werden 
sollten. 
Einen Tag später reisten getrennt voneinander zwei Familien aus der Türkei 
kommend ein und wollten ebenfalls unberechtigt den Ausgang für
anmeldefreie Waren nutzen. In einem Fall trug die Ehefrau einen 
auffallend wertvollen Armreif mit einem Wert von über 2.500 Euro am 
Arm. Hier sind Einfuhrabgaben in Höhe von fast 600,00 Euro fällig geworden.
Im zweiten Fall wurden vier Goldarmreifen durch das Röntgen des 
mitgeführten Reisegepäcks entdeckt. Bei einem festgestellten 
Gesamtwert von über 3.700 Euro sind über 800 Euro Einfuhrabgaben 
entstanden. 
"Reisende müssen von sich aus Waren ab einem Gesamtwert von 430,00 
Euro beim Zoll im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren anmelden. 
Dieser Wert gilt pro Person, für Kinder gibt es geringere Freimengen", erläutert die 
stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen, Nicole Tödter. " 
Wenn Waren wahrheitsgemäß angemeldet werden, müssen lediglich die Einfuhrabgaben 
bezahlt werden. Werden Waren jedoch nicht beim Zoll angemeldet, leiten wir 
bei solchen Summen immer ein Strafverfahren ein. Die Steuern müssen 
selbstverständlich trotzdem bezahlt werden", so Tödter weiter. 
Entsprechend wurden in allen Fällen Verfahren eingeleitet. 
Den Schmuck konnten alle Reisende nach Begleichung der fälligen Steuern 
mit nach Hause nehmen. 
 

Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"


Quelle: https://www.zoll.de und https://www.presseportal.de/pm/121225/4096352 





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