Hauptzollamt Bremen: Zoll verhindert Schmuggel von Goldarmreifen in drei Fällen am Flughafen
Pressemitteilung des Hauptzollamts Bremen v. 24.10.2018:
"Zoll verhindert Schmuggel von Goldarmreifen/Gleich in 3 Fällen wurden Zöllner am Flughafen fündig
2018-10-24T09:00:04 Bremen (ots) -In der letzten Woche konnten Zöllner am Flughafen Bremen in gleich
drei Fällen den Schmuggel von hochwertigem Goldschmuck verhindern.
Bereits am 15. Oktober 2018 reiste eine Familie aus dem Libanon
kommend ein und wollte den Flughafen über den Ausgang für
anmeldefreie Waren verlassen. Den Zöllnern fielen jedoch die
Goldarmreifen auf, die die Ehefrau am Armgelenk trug. Bei einem
Gesamtwert der Armreifen von über 3.000 Euro sind Einfuhrabgaben in
Höhe von über 650 Euro entstanden, die dem Fiskus entzogen werden
sollten.
Einen Tag später reisten getrennt voneinander zwei Familien aus der Türkei
kommend ein und wollten ebenfalls unberechtigt den Ausgang für
anmeldefreie Waren nutzen. In einem Fall trug die Ehefrau einen
auffallend wertvollen Armreif mit einem Wert von über 2.500 Euro am
Arm. Hier sind Einfuhrabgaben in Höhe von fast 600,00 Euro fällig geworden.
Im zweiten Fall wurden vier Goldarmreifen durch das Röntgen des
mitgeführten Reisegepäcks entdeckt. Bei einem festgestellten
Gesamtwert von über 3.700 Euro sind über 800 Euro Einfuhrabgaben
entstanden.
"Reisende müssen von sich aus Waren ab einem Gesamtwert von 430,00
Euro beim Zoll im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren anmelden.
Dieser Wert gilt pro Person, für Kinder gibt es geringere Freimengen", erläutert die
stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen, Nicole Tödter. "
Wenn Waren wahrheitsgemäß angemeldet werden, müssen lediglich die Einfuhrabgaben
bezahlt werden. Werden Waren jedoch nicht beim Zoll angemeldet, leiten wir
bei solchen Summen immer ein Strafverfahren ein. Die Steuern müssen
selbstverständlich trotzdem bezahlt werden", so Tödter weiter.
Entsprechend wurden in allen Fällen Verfahren eingeleitet.
Den Schmuck konnten alle Reisende nach Begleichung der fälligen Steuern
mit nach Hause nehmen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"
Quelle: https://www.zoll.de und https://www.presseportal.de/pm/121225/4096352
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