Sonntag, 24. März 2019

dbb jugend: Position zu Kinderrechten

dbb jugend: Positon zu Kinderrechten

Die dbb jugend hat ihre Position zu Kinderrechten veröffentlicht: 

"Kinderrechte
Das Grundgesetz kennt bislang keine speziellen Kinderrechte.
Im Grundgesetz finden Kinder zwar im Rahmen des Art. 6 GG
Erwähnung, sind dort jedoch keine originären Rechtssubjekte,
sondern nur „Regelungsgegenstand“ der Norm. Damit sind für
Kinder nur von den Eltern abgeleitete Rechte einklagbar. Zudem
sind deutliche Defizite in der Rechtsposition von Kindern hinsichtlich
ihrer Förder- und Mitbestimmungsrechte zu erkennen. Das UN-Komitee für
die Rechte des Kindes, das die Entwicklungsberichte der Unterzeichnerstaaten
zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention prüft, hat die Bundesregierung
in seinen Empfehlungen vom Januar 2004 dringend gemahnt, die
verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten voranzutreiben. (Quelle:
Dt. Kinderhilfswerk „Position 04 „Rechtsposition stärken! Kinderrechte ins
Grundgesetz“).
Obwohl Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, ist seit
1992 keine Aufnahme ins Grundgesetz erfolgt.
Die Forderung der dbb jugend (Bund) ist die Aufnahme der Kinderrechte in
das Grundgesetz. Dabei geht es um verbesserten Kinderschutz, stärkere Teilhaberechte
und die Manifestierung eines Rechts auf bestmögliche Förderung.
Die Anerkennung des Kinderrechts als Grundrecht stärkt das Bewusstsein
für die Rechte von Kindern und deren Belangen und müssen bei Entscheidungen
in Gesetz, Politik und Gericht stärker berücksichtigt werden.
Die dbb jugend (Bund) fordert einen eigenständigen „Kinder-und Jugendcheck“
für alle Gesetzes-und Richtlinienvorhaben.
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen auch bei sie betreffenden
Entscheidungen und Maßnahmen einbezogen werden."


Quelle: dbb jugend, URL: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/dbbj/Positionen/190220_kinderrechte.pdf



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