Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt in der Mitteilung Personalräte Kompakt, BPR-Info 2/2019 folgende Inhalte zur Festlegung der Bewertungsobergrenzen 2019 mit:
"Festsetzung der Bewertungsobergrenzen für das Jahr 2019
Die GZD hat den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern die aktuellen Bewertungsobergrenzen für die nicht gebündelten Beförderungsdienstposten (A 9m/A 9m+Z und Entgeltgruppe E 9a, A 12 und E 12, sowie A 13g) mitgeteilt.
Obwohl der BDZ bereits bei der Personalrätekonferenz im Herbst in Kassel nachdrücklich kritisiert hatte, dass zu viele höherwertige Dienstposten von der Verwaltung nicht genutzt würden, gibt es nach wie vor noch Handlungsbedarf. Die Leiterin der GZD bemängelt in ihrer Verfügung, dass vielfach die zur Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten für Spitzenämter – insbesondere im gehobenen Dienst [A 13g] – nicht ausgenutzt werden.
Ein erheblicher Anteil der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter erreicht noch nicht einmal den sogenannten Minimalwert. Vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz des BDZ im politischen Bereich unserer Verwaltung zusätzliche Planstellen kegelgerecht zugewiesen worden sind und auch in den kommenden Jahren weitere zufließen werden, ist es inakzept-abel, dass den Beschäftigten die zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten vorenthalten werden.
Die o.a. Verfügung wurde den örtlichen Personalvertretungen zur Verfügung gestellt.
Die BDZ-Fraktionen in den Personalräten werden nachdrücklich darauf drängen, dass alle Bewertungsmöglichkeiten zeitnah genutzt und die Dienstposten ausgeschrieben werden."
Quelle: BDZ, Personalräte Kompakt, BPR-Info 2/2019, S. 2, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190228_BPR.pdf
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