Mittwoch, 27. März 2019

GZD: Aktuelle Beihilfesituation bundesweit

GZD: Aktuelle Beihilfesituation bundesweit

Die Generalzolldirektion (GZD) hat in der gemeinschaftlichen Besprechung mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) die bundesweite Beihilfesituation dargestellt: 

"Derzeitige Situation bei den Beihilfestellen der GZD 
Die Verlagerung der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA) bestimmte im vergangen Jahr maßgeblich die Berichterstattung unserer BDZ Personalräte KOMPAKT.
Den vorgenannten Austausch mit der Leitung der Direktion I am Donnerstag, 7. März 2019, nahm der GPR zum Anlass, sich über die aktuelle Situation bei den Beihilfestellen der GZD informieren zu lassen.
Regierungsdirektor Schwedes führte hinsichtlich der Entwicklungen der Bearbeitungszeiten aus, dass man die – in 2018 zu Spitzenzeiten erreichten 39 Arbeitstage – auf derzeit
aktuell 11 bzw. 17 Tage (je nach Dienstort) reduzieren konnte. Dies war einerseits nur durch Unterstützungsaktionen der Beihilfestellen der GZD untereinander, jedoch auch aufgrund der erfolgten Einstellung befristeter externer Beschäftigter möglich, so [Regierungsdirektor] RD Schwedes.
Ursprünglich war die Abgabe für den 1. Januar 2019 geplant. Als Zeitpunkt für die endgültige Abgabe der Beihilfeaufgaben an das BVA steht derzeit der 30. Juni 2019 im
Raum. Die Verschiebung des Abgabetermins hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab. Zum einen von der bevorstehenden – im Vorfeld einer Verlagerung erforderlichen - IT-seitigen Umstellung von ABBA 4 auf ABBA 7 und zum anderen von der Dauer der Bearbeitungszeiten, die seitens des Bundesministeriums des Innern (Verhandlungsführer
in Sachen BVA) zur „Verhandlungsmasse“ gemacht wurde. Die Krux an der Sache ist, dass mit der IT-seitigen Umstellung aufgrund erforderlicher Schulungsmaßnahmen ein erneuter Anstieg der Bearbeitungszeiten zu erwarten ist, so Regierungsdirektor Schwedes.
Bei den befristet eingestellten externen Beschäftigten gebe es, so Regierungsdirektor Schwedes, viele „bleibewillige“ Beschäftigte. Hier werde derzeit – bei entsprechender
Eignung - eine Entfristung der betroffenen – befristet - Beschäftigten unter der  Voraussetzung geprüft, dass die Entfristung nur erfolgt, wenn diese Beschäftigten mit zum
BVA übergeleitet werden. Diese Vorgehensweise muss ebenso mit dem BVA verhandelt werden. Damit wird eine zentrale Forderung der BDZ geführten Personalvertretungen (GPR, des Personalrats der GZD sowie des Personalrats beim Service-Center Rostock) erfüllt. Zudem werden derzeit weitere, personelle Unterstützungsmaßnahmen (Einstellung von zusätzlichen Tarifbeschäftigten im Rahmen unbefristeter Arbeitsverhältnisse) geprüft.
Über die weitere Entwicklung werden wir zu gegebener Zeit informieren."


 Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 3/2019, S. 3, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190311_GPR.pdf 



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