Sonntag, 17. März 2019

Hauptzollamt Bremen: Tag des Artenschutzes 3.3. d. Jahres / Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen

Hauptzollamt Bremen: Tag des Artenschutzes 3.3. d. Jahres / Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen

Pressemitteilung des Hauptzollamts Bremen vom 2.3.2018:

"3. März 2018: Tag des Artenschutzes / Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen - BERICHTIGUNG -

2018-03-02T10:31:38                                              Bremen (ots) -
 
Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom 
Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und Pflanzen wurde bereits vor 45 Jahren, 
1973 ein weltweites internationales Abkommen "Convention on International Trade in 
Endangered Species of Wild Fauna and Flora"  (CITES) geschlossen - in Deutschland 
besser bekannt als "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA). 
1976 ist Deutschland beigetreten, insgesamt sind es bis heute 182 Staaten. 
Der 3. März ist der internationale Tag des Artenschutzes. 
Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der 
gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. 
Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig 
bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den 
Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder 
gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht 
werden.  
2016 waren 915 Aufgriffe, davon 17 allein im Bezirk des Hauptzollamts Bremen, mit 
artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und Erzeugnisse) und damit 
einhergehend 63.152 Beschlagnahmen das Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. 
Die Zollverwaltung leistet hierdurch ihren Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. 
Aber: Noch immer stellt der Zoll - gerade auch im Reiseverkehr - zu viele Verstöße gegen 
die Artenschutzbestimmungen fest!  
Häufig wurden artengeschützte Korallenstücke, die Urlaubsreisende vermutlich am Strand 
gefunden und als Andenken mitgebracht haben, beschlagnahmt.
So wurde auch am 25. Februar 2018 im Zuge einer Zollkontrolle am Flughafen Bremen bei 
einem aus Kuba zurückreisenden Urlauber über 20 Korallenbruchstücke entdeckt.
"Der Reisende gab an, nicht gewusst zu haben, dass auch am Strand liegende 
Korallenstücke unter Artenschutz fallen", so Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamts 
Bremen. "Wir können vor Ort jedoch bei der Kontrolle nicht mehr erkennen, an welchem 
Ort die Korallen aufgefunden wurden. Der Zweck der Beschlagnahme ist letztendlich, dass 
wir dem Handel mit artengeschützten Tieren und Pflanzen keinen Markt bieten. Gibt es keine 
Nachfrage mehr, geht auch die Motivation, unkontrolliert gefährdete Tiere und Pflanzen aus 
der Natur zu entnehmen, zurück. Vom Aussterben bedrohte Arten haben dann die Möglichkeit, 
sich wieder ausreichend zu reproduzieren", erläutert Winterfeld. 
Reisende, die geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse aus diesen (nicht selten 
auch aus Unwissenheit) mitbringen, laufen stets Gefahr, dass diese "Mitbringsel" bei der 
Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein 
Bußgeld gegen sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird. 

Der Zoll empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.zoll.de und 
www.artenschutzonline.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine 
Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen 
werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt. 
Einen Überblick der in Urlaubsregionen angebotenen geschützten Arten erhalten Sie unter 
www.artenschutz-online.de
Weitegehende Informationen zum aktuellen Schutzstatus artengeschützter Tiere und Pflanzen 
können auch unter www.wisia.de eingesehen werden. Zudem sind allgemeine Informationen 
zum Thema Artenschutz auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz 
www.cites.bfn.de zusammengestellt. 
Allgemeine Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht, findet man 
auf zoll.de und auf der kostenlosen Zoll-Reise-App. 
 

Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"


Quelle: https://www.zoll.de und https://www.presseportal.de/pm/121225/3880944


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