Mittwoch, 6. März 2019

Beihilfesituation bei der GZD, SC Rostock: BDZ erreicht Entfristung der Arbeitsverträge


Beihilfesituation bei der GZD, SC Rostock: BDZ erreicht Entfristung der Arbeitsverträge

Der BDZ Bezirksverband Nord weist auf Erfolge bei der Bekämpfung der großen Rückstände bei der Beihilfebearbeitung am Servicecenter Rostock der Generalzolldirektion (GZD) hin. 
Diese Erfolge sind insbes. durch die erreichte Entfristung von befristet beschäftigten Tarifbeschäftigten möglich. Darüber hinaus wird auf die voraussichtlich für Juli 2019 geplante Übergabe der Beihilfe für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger vom SC Rostock an das Bundesverwaltungsamt (BVA) hingewiesen:  


"Servicecenter Rostock: BDZ erreicht Entfristung der Arbeitsverträge



Bereits mehrfach hatte der Bezirksverband Nord schon in der Vergangenheit angemahnt, dass der hohe Personalfehlbestand bei den Service-Centern nicht länger hinnehmbar und dringendst eine adäquate Personalzuführung notwendig ist. Insbesondere hatten wir uns für die Einstellung von Unterstützungskräften zur Reduzierung der Beihilfebearbeitungsdauer bei den Service-Centern eingesetzt.
Nachdem die daraufhin befristet abgeschlossenen Verträge nunmehr zeitnah auslaufen und sich an der extremen Belastung der Beschäftigten kaum etwas verändert und sich die zwischenzeitlich abgebauten Rückstände mit der Folge verlängerter Wartezeiten wieder vergrößert haben, forderten wir unlängst, die Verträge der bis dato befristet eingestellten Tarifbeschäftigten nicht etwa nur zu verlängern, sondern diese umgehend zu entfristen.
Dem kommt die Verwaltung jetzt nach – ein erster Schritt in die richtige Richtung, um einerseits die prekäre Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Service-Center endlich zu mildern und andererseits die Wartezeiten der Antragsteller/Innen zu senken. 
Durch die bevorstehende Übergabe der Beihilfeaufgaben an das BVA (voraussichtlich zum 01.07.2019) darf es keinesfalls zu einer weiteren Beeinträchtigung der Bearbeitungsdauer für die Beihilfeberechtigten kommen. Eine möglichst reibungslose Aufgabenübertragung muss der Grundsatz sowohl für die betroffenen Beschäftigten als auch die Beihilfeberechtigten sein. Der Fürsorgegrundsatz darf nicht länger nur zu einer Worthülse verkommen sondern muss auch hier endlich wieder gelebt werden.
Wir werden uns selbstverständlich weiterhin für die Belange sowohl der aktiven Beamt/Innen als auch der Versorgungsempfänger/Innen einsetzen und in der Sache weiter berichten."

BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/servicecenter-rostock-bdz-erreicht-entfristung-der-arbeitsvertraege.html


 

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