Dienstag, 26. März 2019

BDZ-Erfolg: Einführung der Eilzuständigkeit in Hamburg

BDZ-Erfolg: Einführung der Eilzuständigkeit in Hamburg

Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) hat der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft persönlich versichert, dass die sog. Eilzuständigkeit in Hamburg nun in § 30a des Hamburger Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG HH) eingeführt wird. 
Bislang haben neun von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit eingeführt (die in Abwesenheit der zuständigen Polizei in Notfällen den Zollvollzugsbeamten die Eilzuständigkeit nach §12d ZollVG erlaubt, bis die zuständige Polizei eintrifft), drei weitere Länder (HH, MV, RP) haben die Einführung zugesagt und vielversprechende Verhandlungen über die Einführung der Eilzuständigkeit werden vom BDZ geführt in Bremen, Niedersachsen und Berlin.

"Eilzuständigkeit kommt – jetzt ist es offiziell



Am 19. März 2019 wurde der stellv. BV-Vorsitzende Jens-Uwe Adler vom Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Andy Grote informiert, dass die polizeiliche Eilzuständigkeit in Hamburg eingeführt wird. Der BDZ war zu einem offiziellen Gespräch vom Innensenator in die Innenbehörde eingeladen worden. Damit haben unsere Kolleginnen und Kollegen in ihrem Handeln Rechtssicherheit, wenn während ihrer Tätigkeit allgemeinpolizeiliche Sachverhalte festgestellt werden.
Grote informierte Adler, dass der § 30a des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) um Zollbedienstete erweitert wird. Das SOG wird grundlegend überarbeitet und der fertige Entwurf geht in die Behördenabstimmung. Danach geht der Entwurf in die Bürgerschaft ins Gesetzgebungsverfahren. Auf Nachfrage von Adler entgegnete Grote, dass das reformierte Gesetz vermutlich zum 1. Januar 2020 Gültigkeit erlangt.

Jens-Uwe Adler: „Die offizielle Information des Innensenators ist eine gute Nachricht für alle Kolleginnen und Kollegen. Jetzt wissen die Beschäftigten, die Eilzuständigkeit kommt. 
Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch einige Monate in Anspruch nimmt. 
Die Zeit der Ungewissheit ist vorbei.“

Wir hatten bereits 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass hier für die Zollbeamtinnen und Zollbeamten eine Rechtslücke besteht. In der Zwischenzeit haben immer mehr Bundesländer die Eilzuständigkeit in ihre Landesgesetze mit aufgenommen. Durch ständiges Bohren im politischen Raum konnten wir die Hamburger Politik hierfür sensibilisieren. Besonders durch die Unterstützung des Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs sind die entscheidenden Weichen gestellt worden. Wir hatten bereits im März 2018 die frohe Botschaft von Kahrs vernommen und mitgeteilt:

www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Nord/BV_Nord_Medien/BV_Info/bv_nord_info_2018_7_Eilzustaendigkeit_kommt_in_Hamburg.pdf

Wir berichteten u.a. in unseren BV-Nord Infos: 14/2018, 20/2018 und 24/2018 über unseren Einsatz für die Eilzuständigkeit. Die Infos finden Sie unter folgendem Link:

www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/bv-nord-info  

(Autor: Jens-Uwe Adler)"

Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-kommt-jetzt-ist-es-offiziell.html

 
BDZ-Erfolg: Zusage der Einführung der Eilzuständigkeit in Hamburg (v.l.n.r.):
Jens-Uwe Adler (BDZ) und Andy Grote (SPD), Hamburger Innensenator


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