Pressemitteilung des Hauptzollamts Bremen vom 18.1.2019:
"Zoll verhindert Goldschmuggel / Zöllner am Bremer Flughafen finden Goldschmuck im Reisegepäck
2019-01-18T09:00:13 Bremen (ots) -Am Mittwoch, 16.1.2019 stellten Zöllner am Bremer Flughafen im Rahmen einer
Reisegepäckskontrolle nichtangemeldeten Goldschmuck im Wert von rund 7.500 Euro fest.
Der Schmuck gehörte einer 32 jährigen und einer 54 jährigen von einer Indienreise
heimkommenden Frau, die ihren über 6000 Euro beziehungsweise fast 1.500 Euro teuren
Goldschmuck am Zoll vorbei durch den grünen Kanal für anmeldefreie Waren bringen wollten.
Den Zöllnern fiel dabei der reichhaltige Schmuck auf, den die Frauen bei ihrer Ankunft in
Bremen trugen. Bei der anschließenden Gepäckkontrolle kamen dann weitere Schmuckstücke
zu Tage.
Die Reisenden erklärten, dass es sich um Geschenke handelte.
"Goldschmuck ist in vielen Ländern günstiger zu bekommen als hier. Daher schauen wir bei
der Zollkontrolle genauer hin", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des
Hauptzollamts Bremen.
"Bei einer Flugreise muss der private Schmuck ab einem Wert von 430 Euro beim Zoll
angemeldet werden. Das gilt auch für Geschenke.
Anderenfalls wird ein Zuschlag zu den Einfuhrsteuern oder gar ein Steuerstrafverfahren
fällig", so Tödter weiter.
Bei der 32-jährigen Frau fielen für den Goldschmuck Steuern von über 1.300 Euro, bei der
54-jährigen Frau in Höhe von fast 300 Euro an.
Beide zahlten die Steuern sofort. Dennoch wurde gegen beide Frauen aufgrund des
versuchten Steuerschadens ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"
Quelle: https://www.zoll.de und https://www.presseportal.de/pm/121225/4169296
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