Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) im dbb hat eine deutliche Position zur geplanten Halbierung des Familienzuschlags für verheiratete, kinderlose Beamte bezogen:
"Nein zur Absenkung des Familienzuschlags für verheiratete Beamte
Die Gewinnung von Nachwuchskräften für den öffentlichen Dienst und
das Halten von vorhandenem Personal sowie die Implementierung von neuen
Zulagen für besonders belastende Tätigkeiten standen im aktuellen
Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) im
Vordergrund.
Die zugewiesenen Beamten haben jedoch finanzielle Einbußen zu
erwarten. So sieht der Entwurf vor, dass der Familienzuschlag für
verheiratete Beamte bis 2022 in drei Stufen von 149,36 auf 74,68 Euro
halbiert wird. Eine Verbesserung ergibt sich lediglich für verheiratete
Beamte mit Kindern. Geschiedene Beamte sollen indes gar keinen
Verheirateten-Zuschlag der Stufe 1 erhalten, auch wenn sie gegenüber dem
ehemaligen Partner unterhaltspflichtig sind. Verwitweten soll der Familienzuschlag der Stufe 1 nach einer zweijährigen Übergangszeit ersatzlos gestrichen werden.
Die GDL hat sich in der Verbandsabstimmung
unmissverständlich gegen die Absenkung/Streichung des Familienzuschlags
der Stufe 1 ausgesprochen. In der Stellungnahme des dbb an den
Bundesminister des Inneren wurde dies inhaltsgleich angeführt.
Das Treueverhältnis des Beamten zum Dienstherrn
verpflichtet nicht, in besonderem Maß zur Konsolidierung des Haushalts
beizutragen. Fakt ist, der Gesetzentwurf basiert nicht auf einer
besonderen Ausnahmesituation, sondern trägt den sich verändernden
gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung. Daher ist es nicht
nachvollziehbar, dass die Beamten mit bis zu 40 Prozent an der
Refinanzierung des BesStMG beteiligt werden sollen.[...]"Quelle: GDL, URL: https://www.gdl.de/Aktuell-2019/Aushang-1552313339
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