Montag, 11. März 2019

ePetition im Deutschen Bundestag zur Begrenzung von Pflegekosten (AWO) bis 14.3.2019

ePetition im Deutschen Bundestag zur Begrenzung von Pflegekosten (AWO) bis 14.3.2019



Der AWO-Bundesverband bittet um Unterstützung einer Petition, die seit dem 14. Februar 2019 beim Bundestag online steht. Wir hatten bereits in unserem Newsletter „BAGSO aktuell“ auf die Aktion hingewiesen. Die AWO erläutert das Anliegen wie folgt:
Das Problem steigender Heimkosten für die betroffenen Menschen in stationärer Pflege mahnen viele Organisationen bereits seit Langem an. Inzwischen tragen die gedeckelten Beträge der Pflegeversicherung nicht einmal mehr die pflegebedingten Aufwendungen in der stationären Pflege. Weder die Höhe, noch die Dauer des zu zahlenden Eigenanteils sind für die Menschen verlässlich. Diese Entwicklung erfüllt sie und ihre Angehörigen mit Sorge und Angst.
Mit der Petition möchte die AWO eine Befassung des Bundestages mit diesem Thema erreichen.
Sie finden die Petition „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ (ID-Nr. 90 744) online unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_31/Petition_90744.nc.html
Die Unterzeichnungsfrist endet bereits am 14. März 2019.
Petitionswortlaut:
"Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
…, dass die Pflegeversicherung das finanzielle Risiko für die Menschen bei Pflegebedürftigkeit verlässlich absichert. Dazu muss der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zahlen müssen, in der Höhe begrenzt werden. Zudem muss der Eigenanteil über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein.
 
BegründungSteigende Kosten in der Pflege führen zu einem stetigen Anstieg des Eigenanteils der Versicherten im Pflegeheim. Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein*e Versicherte*r selbst übernehmen musste, bei monatlich durchschnittlich circa 1.750 Euro.
Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.
Die Folge ist, dass die Eigenanteile von einer*einem durchschnittlichen Rentenbezieher*in aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden können. Das führt dazu, dass sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Alles drei kann politisch nicht gewollt sein.
Das Problem ist, dass die 1995 eingeführte Pflegeversicherung die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben hat. Diese sind also gedeckelt. Etwaige Kostensteigerung tragen somit pflegebedürftige Menschen allein. Das bringt sie nicht mehr nur an den Rand ihrer finanziellen Existenz, sondern konfrontiert sie auch mit enormen Unsicherheiten, was mögliche Kosten in der Zukunft betrifft. Dieses löst erhebliche Ängste und Sorgen aus.
Notwendig ist eine bundeseinheitliche Definition der Kosten, die in der Pflege entstehen. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen und dürfen kein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben.
Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbezieher*innen der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Steigende Kosten in der Pflege müssen dann aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden."
Wir bitten um Unterstützung, der Vorstand des BDZ OV Bremen




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