Donnerstag, 7. März 2019

BDZ: Seediensttauglichkeitsuntersuchungen im Wasserzolldienst

BDZ:  Seediensttauglichkeitsuntersuchungen im Wasserzolldienst

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt in der Mitteilung Personalräte Kompakt, BPR-Info 2/2019 folgende Inhalte zum Wasserzolldienst mit:


"Seediensttauglichkeitsuntersuchungen im Wasserzolldienst
Derzeit herrscht aus Sicht der BDZ Fraktion im Bezirkspersonaltrat eine nicht haltbare Praxis bei der Seediensttauglichkeitsuntersuchung beim Wasserzoll. 
Momentan wird mit jeder Seediensttauglichkeitsuntersuchung (nicht nur bei der ersten, sondern auch bei jeder weiteren regelmäßig stattfindenden) auch die vollständige Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger durchgeführt. Dies ist jedoch nicht Bestandteil der Verträge mit der BAD GmbH. 
Ob dies tatsächlich erforderlich ist, ist ebenfalls fraglich, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schlechterstellung gegenüber allen anderen Waffenträgern beim Zoll. Insofern forderte der Vorsitzende des Bezirkspersonalrates, Christian Beisch, die Beseitigung des schon viel zu lange anhaltenden Zustandes. 
Die Verwaltung sicherte hier eine kurzfristige Klärung zu."

Quelle: BDZ, Personalräte Kompakt, BPR-Info 2/2019, S. 2, URL: 
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190228_BPR.pdf




















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